Arbeitnehmerrechte werden gestärkt Kameras ja, aber nicht heimlich
10.02.2012, 16:09 Uhr
Wenn alle Bescheid wissen, ist Videoüberwachung dem neuen Gesetz zufolge in Ordnung.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Bespitzelungen bei Lidl, Bahn und Telekom haben - nach langem Zank innerhalb der Koalition - gesetzliche Folgen. So dürfen Arbeitgeber laut einem neuen Entwurf das Tun er Mitarbeiter ohne deren Wissen nicht mehr filmen. In anderen Bereichen macht Schwarz-Gelb der Wirtschaft aber deutliche Zugeständnisse. Das Parlament muss noch zustimmen.
Die Koalition hat sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das Arbeitnehmer besser vor Bespitzelungen durch ihre Chefs schützen soll. Das bestätigte FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Zuvor hatte die "Financial Times Deutschland" darüber berichtet. Danach soll eine heimliche Videoüberwachung grundsätzlich verboten sein.
Der Entwurf sieht jedoch Zugeständnisse für die Wirtschaft vor: Rechte von Mitarbeitern können eingeschränkt werden, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder persönliche Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt.
Einzelhandel wollte weiter heimlich beobachten
Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten - etwa bei der Bahn, bei der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Über die Initiative war zuvor monatelang jedoch debattiert worden. Schon im Sommer 2010 hatte das Kabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Nach der ersten Lesung im Februar 2011 lag der Entwurf ein Jahr lang im Bundestag, bis sich die Koalition in dieser Woche auf Änderungen einigen konnte.
Das Gesetz war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.
Kontenabgleich geht in Ordnung
Piltz versicherte jedoch: "Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik wird es künftig am Arbeitsplatz nicht mehr geben." Im Vergleich zur geltenden Rechtslage würden die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten deutlich aufgewertet. Gleichzeitig behielten die Arbeitgeber alle erforderlichen Befugnisse, um auch weiterhin dienstliches Fehlverhalten, Korruption und Datendiebstahl effektiv bekämpfen zu können.
So soll dem Zeitungsbericht zufolge künftig ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten erlaubt sein - allerdings nur bei konkreten Verdachtsfällen und in anonymisierter Form. Dabei gehe es beispielsweise darum, Kontonummern von Lieferanten mit denen von Mitarbeitern abzugleichen, um möglichen Betrug aufzudecken. Der geänderte Gesetzentwurf muss jetzt noch einmal abschließend im Innenausschuss des Bundestags beraten werden, ehe er schließlich vom Parlament verabschiedet wird.
Quelle: ntv.de, dpa