Abschuss von Passagierflugzeugen Karlsruhe prüft grundsätzlich
10.02.2010, 13:09 UhrDie Verfassungsrichter nehmen eine Klage gegen das Luftsicherheitsgesetz zum Anlass, die Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inland grundsätzlich unter die Lupe zu nehmen. Ziel ist es, "die Grenzziehungen durch die Verfassung im Hinblick auf den zu entschiedenen Fall vollständig auszuloten".
Das Bundesverfassungsgericht will die Möglichkeiten eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren bei Terrorangriffen prüfen. Das machte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung über das Luftsicherheitsgesetz deutlich. Die gegen das Gesetz klagenden Länder Hessen und Bayern streben eine Grundgesetzänderung an, um so den Einsatz der Streitkräfte im Inland zu regeln.
Im Februar 2006 hatte das Verfassungsgericht die in dem Gesetz vorgesehene Ermächtigung, im Notfall eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierungen von Bayern und Hessen wenden sich nun gegen weitere Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes. Sie beklagen unter anderem, dass das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet wurde.
"Äußerst schwierige Frage"
Die Karlsruher Richter nehmen die Anträge der beiden Bundesländer zum Anlass für eine weitgehende Prüfung. Das Gericht sehe sich veranlasst, "die äußerst schwierige Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren noch einmal grundsätzlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen", sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Er hob dabei auch hervor, dass sein Senat möglicherweise von der Auffassung des Ersten Senats in einigen Punkten abweichen könne. Dieser hatte vor vier Jahren die erste Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz getroffen.
Voßkuhle verwies darauf, dass verschiedene Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes bisher gescheitert waren. Es könne und dürfe nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts sein, Grundgesetzänderungen im Wege der Interpretation herbeizuführen. Es sei aber seine Aufgabe, "die Grenzziehungen durch die Verfassung im Hinblick auf den zu entschiedenen Fall vollständig auszuloten".
Antrag auf Grundgesetzänderung läuft weiter
Gemeinsam mit Sachsen und Thüringen verfolgen Bayern und Hessen eine Grundgesetzänderung, die Luftabwehrmaßnahmen bei Terrorangriffen erlaubt. Einen entsprechenden Antrag brachten sie 2004 im Bundesrat ein. "Dieser ist nach wie vor anhängig", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor Gericht. Bei n-tv sagte Herrmann: "Wir brauchen ganz klar bei bestimmten Gefahren den Einsatz der Bundeswehrluftwaffe - allerdings auf einer verfassungsrechtlichen Grundlage. "So wie das Rot und Grün 2005 versucht haben, geht das nicht. Die damalige Koalition habe Änderungen ohne Zustimmung der CDU/CSU und FDP und damit ohne Zustimmung der Bundesratsmehrheit beschlossen. Und das ist verfassungswidrig."
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) wies bei n-tv darauf hin, dass die Polizei bei gewissen Gefahren einfach nicht mehr handeln könne. Im diesem Fall müsse die Bundeswehr eingreifen, was jetzt geregelt werden müsse. "Und ich kann mir ernsthaft nicht vorstellen, dass man zu anderen Ergebnissen kommt. Denn die Alternative wäre: Wir tun nichts. Und das kann niemand verantworten", fügte Bouffier hinzu.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa