Unterstützung für Herrmann-Idee Kinder ins Visier des Verfassungsschutzes?
07.06.2017, 01:45 Uhr
Verfassungsschützer dürfen seit 2016 auch 14-Jährige überwachen.
(Foto: dpa)
Die große Koalition hat das Mindestalter für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz 2016 bereits von 16 auf 14 Jahre gesenkt. Bayerns Innenminister Herrmann geht das noch nicht weit genug. Thüringens Verfassungsschutzpräsident pflichtet ihm bei.
Der Vorstoß von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, im islamistischen Umfeld auch Kinder vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, stößt bei der Thüringer Behörde auf Zustimmung. Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", "mit großer Sorge" stelle man fest, dass es in allen Extremismusbereichen, besonders aber beim Islamismus, bei Rekrutierungs- und Radikalisierungsversuchen keine Altersgrenze mehr gebe. Auch vor strafunmündigen Kindern werde nicht haltgemacht.
Sofern konkrete Hinweise im Einzelfall vorlägen, müssten die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zur Beobachtung, Speicherung und Bewertung von Erkenntnissen haben, so Kramer weiter. Ziel dabei sei nicht die Kriminalisierung oder Stigmatisierung der Betroffenen, sondern die schnelle Einleitung von Gegenmaßnahmen, auch mit Hilfe von Jugendbehörden.
Herrmann hatte jüngst gefordert, "die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen". Die große Koalition in Berlin hatte das Mindestalter für eine Überwachung 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt.
Quelle: ntv.de, bad/dpa