Politik

Bewährung ab Januar 2009 Klar hofft auf Freilassung

Die Reststrafe des früheren RAF-Terroristen Christian Klar könnte nach Informationen des "Spiegels" zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Klar Anfang kommenden Jahres auf freien Fuß kommen kann. Klar war 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 hatte das Gericht entschieden, dass der im November 1982 verhaftete Klar angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse. Diese Frist läuft am 3. Januar kommenden Jahres ab. Ein Gnadengesuch des wegen neunfachen Mordes Inhaftierten hatte Bundespräsident Horst Köhler 2007 abgelehnt.

Die Stuttgarter Richter haben dem Bericht zufolge eine psychologische Begutachtung des in Bruchsal einsitzenden Strafgefangenen in Auftrag gegeben. Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass von dem ehemaligen RAF-Mitglied keine schweren Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte er nach seiner Freilassung Anfang nächsten Jahres eine schon länger geplante Ausbildung zum Bühnentechniker beim Berliner Ensemble beginnen. Intendant Claus Peymann hatte Klar einen Praktikumsplatz angeboten.

Quelle: ntv.de

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