Politik

Minderheitenrechte gewährt Kleine Geschenke für die kleine Opposition

Freut sich über jede zusätzliche Redeminute: Oppositionsführer Gregor Gysi.

Freut sich über jede zusätzliche Redeminute: Oppositionsführer Gregor Gysi.

(Foto: picture alliance / dpa)

Um Untersuchungsausschüsse und Sondersitzungen des Bundestags einzuberufen, reichen künftig 120 Stimmen. So können auch die kleinen Parteien etwas erreichen, wenn sie sich zusammentun. Aber ein entscheidendes Recht fehlt.

Linkspartei und Grüne hatten nichts anzubieten in den Verhandlungen mit der Großen Koalition, und doch haben sie einiges erreicht. Nach langen Debatten haben sich CDU, CSU und SPD nun dazu entschlossen, den kleinen Parteien mehr Rechte zu geben, als diese bislang haben. So soll es der Opposition möglich sein, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, Sondersitzungen des Bundestags einzuberufen und Klage vor dem EU-Gerichtshof einzureichen.

Die Forderung nach solchen Rechten war aufgekommen, nachdem sich Union und SPD zu einer Großen Koalition zusammengeschlossen hatten. Damit gehören nämlich nur noch knapp mehr als 20 Prozent der Abgeordneten zur Opposition. Diese kann nun einige Minderheitenrechte nicht mehr ohne Hilfe wahrnehmen. Für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist laut Grundgesetz beispielsweise ein Quorum von 25 Prozent notwendig.

Linke will mehr

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Koalition nun mit den Grünen und Linken auf ein neues Quorum von 120 Abgeordneten – das sind sieben weniger als Linke und Grüne zusammen an Mandaten haben. Geregelt wird das Quorum in der Geschäftsordnung des Bundestags, die am Donnerstag beschlossen wird. Eigentlich kann der Bundestag mit zwei Dritteln seiner Stimmen die Geschäftsordnung jederzeit ändern. Diese Möglichkeit soll aber für die neuen Quoren außer Kraft gesetzt werden.

Nur die Linke wird den neuen Regeln nicht zustimmen. Sie kritisiert, dass nur die Geschäftsordnung, nicht aber das Grundgesetz geändert wird. Nach der nächsten Wahl verlieren alle Neuerungen ihre Gültigkeit und müssen eventuell neu verhandelt werden. Der Bundestag habe die Pflicht, "Regelungen dort zu verankern, wo sie hingehören", erklärte Petra Sitte von der Linken.

Außerdem hätte ihre Partei gerne eine neue Regelung zu Normenkontrollklagen gehabt: Damit können Bundestagsabgeordnete beim Bundesverfassungsgericht beantragen, dass ein Gesetz darauf geprüft wird, ob es der Verfassung entspricht. Dazu wird weiterhin ein Viertel der Abgeordneten notwendig sein – also deutlich mehr, als es Oppositionspolitiker im Bundestag gibt.

"Demokratie funktioniert nur mit Rücksicht"

Bei den Redezeiten gab es kaum Änderungen. Einzig in den ganz langen Debatten über 224 Minuten gestand die Koalition den kleinen Parteien mehr Zeit zu: Statt 28 dürfen die Linken nun 33 Minuten reden, die Grünen erhalten 31 statt 26 Minuten.

Der Parteienrechtler Martin Morlok betonte im Interview mit n-tv.de, wie wichtig die Minderheitenrechte seien: "Demokratie funktioniert nur, wenn man auf Rücksicht nimmt", sagte er. Darum müssen aber noch lange nicht alle Rechte auch gesetzlich geregelt sein. Wichtig sei auch die "Kultur des Parlaments".

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen