Erfolg des EU-Reformvertrags Koalition ändert Grundgesetz
24.02.2008, 15:14 UhrDie Bundesregierung will das Grundgesetz ändern, um die Ratifizierung des EU-Reformvertrages zu garantieren. Die Änderung werde das Kabinett am 5. März beschließen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Der Vorschlag soll dann sofort an den Bundestag weitergeleitet werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe sich auf ein entsprechendes Vorgehen verständigt.
Hintergrund sind juristische Probleme beim sogenannten Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag. Mit diesem sollen die künftigen Mitwirkungsrechte des Bundestages in der Europapolitik erweitert und festgeschrieben werden. So sieht das Gesetz etwa eine Klagemöglichkeit vor, wenn ein Drittel der Abgeordneten des Bundestages glaubt, dass die EU sich zu Unrecht in Kompetenzen der nationalen Ebene einmischt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das Innenministerium hatten im Dezember überraschend darauf hingewiesen, dass das Begleitgesetz nicht verfassungskonform sei, weil das Grundgesetz andere Schwellenwerte vorsehe. Nun soll der Artikel 23 der Verfassung entsprechend geändert werden.
Die Regierung steht beim Ratifikationsverfahren unter enormem Zeitdruck. So soll Deutschland den Lissabonner Vertrag unbedingt bis zum 23. Mai, dem Verfassungstag, ratifiziert haben. Damit soll ein positives Signal für die schwierigere Zustimmung in den EU-Staaten Irland und Großbritannien ausgesandt werden. In Irland ist als einzigem EU-Staat ein Referendum über den Reformvertrag geplant, das am 29. Mai stattfinden soll.
Quelle: ntv.de