Mehr Geld für Millionen Betroffene Koalition beschließt Reform für Behinderte
01.12.2016, 12:43 Uhr
Vielen Menschen geht das Gesetz nicht weit genug. Daher kam es in Berlin mehrfach zu Protesten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Behindertenrechts beschlossen. Die 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland sollen durch das Bundesteilhabegesetz künftig selbstbestimmter leben können.
Begleitet von großem Interesse und Protesten aus der Behindertenbewegung hat der Bundestag eine umfassende Reform der Behindertenhilfe beschlossen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Demgegenüber hielt die Opposition der Koalition vor, nur durch die Proteste seien neue Härten für behinderte Menschen abgewendet worden. Die Linksfraktion stimmte gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich der Stimme.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bescheinigte der Koalition zwar eine ernsthafte Beratung der Reform, erklärte aber zugleich, die hohen Erwartungen der behinderten Menschen seien enttäuscht worden. Sie verglich das Bundesteilhabegesetz mit einem Hausbau, bei dem es am Ende nur zu einer Garage gereicht habe.
Finanzielle Situation der Betroffenen verbessert sich
Das neue Bundesteilhabegesetz ordnet die Assistenzleistungen für behinderte Menschen künftig dem Behindertenrecht und nicht mehr der Sozialhilfe zu. Es soll ihre Teilhabe und Autonomie verbessern und dazu beitragen, die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen. Aus der Eingliederungshilfe werden beispielsweise Fahrdienste, Assistenzleistungen, Ausgaben für Blindenhunde oder Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen finanziert.
Im Einzelnen verbessert das Gesetz die finanzielle Situation berufstätiger behinderter Menschen und ihrer Ehepartner. Die gegenwärtige Anrechnung von Ersparnissen und Einkommen führt zu großen Härten und stellt Behinderte teilweise schlechter als Hartz-IV-Empfänger. Weiter gibt es mehr Geld für behinderte Menschen in Werkstätten und künftig bundesweit Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die behinderte Menschen einstellen. Die Beantragung von Leistungen soll einfacher und die Beratung verbessert werden. Verschoben wurde die Absicht, die Voraussetzungen für die Leistungen neu zu bestimmen, nachdem Behindertenverbände massiv gegen drohende Einschränkungen protestiert hatten.
Der Bund erhöht seine Aufwendungen für die Behindertenhilfe um rund 800 Millionen Euro im Jahr bei gegenwärtigen Gesamtausgaben in Höhe von 17 Milliarden Euro, die von den Ländern bzw. den Kommunen getragen werden. Rund 700.000 Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Quelle: ntv.de, bdk/epd