Politik

BKA soll stärker kontrolliert werden Kommission kritisiert Sicherheitsgesetze

Blick auf das Hauptgebäude des BKA in Wiesbaden. Wie wird es in Zukunft überwacht?

Blick auf das Hauptgebäude des BKA in Wiesbaden. Wie wird es in Zukunft überwacht?

(Foto: picture alliance / dpa)

Kontrollgremien des Bundestages sollen nach Ansicht einer Kommission künftig die Aufsicht der deutschen Sicherheitsbehörden übernehmen. Doch das ist nicht alles: Eine sogenannte Whistleblower-Regelung ist in Planung und sogar das BKA soll schärfer überprüft werden.

Experten empfehlen einem Bericht zufolge eine stärkere Kontrolle und eine präzisere Regelung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Deutschland. Einige Mitglieder der von der Regierung eingesetzten Kommission verlangten sogar, das Bundeskriminalamt (BKA) ähnlich wie die Geheimdienste unter die Aufsicht eines Parlamentarischen Kontrollgremiums zu stellen, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".

Im Auftrag der Regierung hat das sechsköpfige Expertengremium die Sicherheitsgesetze der vergangenen zwölf Jahre erstmals grundlegend überprüft. In einem 308 Seiten umfassenden Papier fordert eine Mehrheit der Kommission dem Bericht zufolge, das 2004 geschaffene Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) auf eine eigene gesetzliche Grundlage zu stellen. Bisher beruht das GTAZ auf den allgemeinen Regeln zum behördlichen Informationsaustausch.

Mitglieder der Kommission noch uneinig

Die drei vom Bundesjustizministerium berufenen Mitglieder der Kommission schlagen vor, die Arbeit des Bundeskriminalamts vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags überwachen zu lassen, das bislang nur für die Geheimdienste zuständig ist. Zudem plädieren sie für eine Art Whistleblower-Regelung: Mitarbeiter der Geheimdienste sollten das Gremium "auch ohne Einhaltung des Dienstwegs" ansprechen können. Die drei anderen, vom Innenministerium benannten Mitglieder tragen diese Empfehlung offenbar nicht mit.

Eine Mehrheit der Kommission spricht sich zudem für schärfere richterliche Kontrollen aus. Antiterror-Ermittlungen des BKA sollten nicht wie bisher vom Amtsgericht Wiesbaden kontrolliert werden, sondern vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Bei gravierenden Grundrechtseingriffen wie einem Lauschangriff oder einer Online-Durchsuchung sollte die Strafkammer eines Landgerichts zuständig sein. Zudem fordert eine Kommissionsmehrheit, dass Betroffene viel häufiger als bisher nachträglich über geheime Ermittlungen informiert werden müssen.

Die Bundesregierung hatte nach der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze die Kommission eingesetzt, um eine gründliche Überprüfung der Regelungen zu erreichen. Der Abschlussbericht soll in der kommenden Woche vorgelegt werden.

Quelle: ntv.de, AFP

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