Klage in Karlsruhe Kommunen gegen Hartz IV
24.05.2007, 15:22 UhrDas Bundesverfassungsgericht prüft die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz-IV. Die obersten Richter befassen sich mit der Klage von elf Landkreisen, die sich gegen Zahlungen an Arbeitslose wehren. Der Bund dürfe den Kommunen nicht einfach Aufgaben übertragen, sagte der Berliner Staatsrechtler Hans-Günter Henneke für die Kläger. Die Kommunen wehren sich auch gegen die Verpflichtung, Arbeitsgemeinschaften mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bilden, weil sie dadurch ihr Recht auf Selbstverwaltung verletzt sehen. Demgegenüber bezeichnete ein Vertreter der Bundesregierung Hartz-IV als zukunftsorientiertes Erfolgsmodell. Ein Urteil ist im Herbst zu erwarten. (Az.: 2 BvR 2433/04 u.a.)
Durch die Reform wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung zusammengeführt. Die Kommunen sind unter anderem für Heizung und Unterkunft der Harz-IV-Empfänger zuständig. Weiter tragen sie die Kosten für Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung. Die BA zahlt das Arbeitslosengeld II und Maßnahmen wie Weiterbildung. Damit die Arbeitssuchenden die Leistungen aus einer Hand empfangen, sollen Bundesagentur und Kommunen Arbeitsgemeinschaften bilden.
Die Kommunen müssten zahlen, hätten jedoch keine Kompetenzen, sagte Henneke. So hätten sie im Jahr 2006 für Hartz-IV 13,8 Milliarden Euro tragen müssen. Zudem sei die Gründung der Arbeitsgemeinschaften in ihrer derzeitigen Form verfassungsrechtlich unzulässig. Die Zusammenlegung der Leistungsanbieter durch die Arbeitsgemeinschaften sei richtig gewesen, verteidigte demgegenüber Staatssekretär Rudolf Anzinger vom Bundesarbeitsministerium die Regelungen. Durch die Reform seien die Chancen der Arbeitssuchenden deutlich verbessert worden, was die sinkenden Arbeitslosenzahlen bewiesen. Auch das Ziel, die Kommunen finanziell zu entlasten, sei erreicht worden.
Quelle: ntv.de