Politik

23.000 Euro pro Opfer gefordert Kundus-Opfer kündigen Klage an

Der Angriff der Bundeswehr auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan im September 2009 forderte über 100 Todesopfer.

Der Angriff der Bundeswehr auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan im September 2009 forderte über 100 Todesopfer.

(Foto: dpa)

Das Bundesverteidigungsministerium ist nicht bereit, den Hinterbliebenen der Opfer des Bundeswehr-Bombardements von Kundus eine höhere Entschädigung zu zahlen. Die Anwälte der Angehörigen wollen das Ministerium nun verklagen. Sie fordern 23.000 Euro für jeden Toten und Schwerverletzten.

Die Anwälte der Opfer des Luftangriffs von Kundus wollen gegen das Bundesverteidigungsministerium auf Entschädigungen klagen. Dieser Weg solle nun eingeschlagen werden, nachdem die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung mit dem Ministerium endgültig gescheitert seien, sagte der Bremer Anwalt Karim Popal auf einer Pressekonferenz. Die Anwälte fordern eine Entschädigung von 33.000 Dollar - das sind umgerechnet 23.000 Euro - für jeden Toten und Schwerverletzten.

Die Anwälte vertreten nach eigenen Angaben 456 Hinterbliebene von mehr als 100 Menschen, die bei der Bombardierung zweier Tanklaster nahe dem nordafghanischen Kundus im September 2009 getötet worden waren. Der Luftangriff war von der Bundeswehr veranlasst worden. Die Entschädigungsklagen sollen nach Angaben Popals kommende Woche beim Landgericht Bonn eingereicht werden.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele rügte auf derselben Pressekonferenz, dass die bisher von der Bundesregierung gezahlten 5000 Dollar an geschädigte Familien unzureichend seien. Überdies seien sie in vielen Fällen gar nicht angekommen. Ganze Familien, die ihre Ernährer verloren hätten, hätten Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld.

Bundesanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Der Grünen-Abgeordnete Ströbele sieht einen Anspruch auf Schmerzensgeld seitens der Opfer.

Der Grünen-Abgeordnete Ströbele sieht einen Anspruch auf Schmerzensgeld seitens der Opfer.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ströbele wies in diesen Zusammenhang darauf hin, dass Bundeswehrsoldaten, die bei besonderen Auslandseinsätzen wie in Afghanistan körperlich oder seelisch verletzt werden, künftig eine Einmalzahlung von bis zu 150.000 Euro statt 80.000 Euro erhalten sollen. Dies hatte das Bundeskabinett erst kürzlich beschlossen.

Die bombardierten Tankfahrzeuge waren nahe dem deutschen Feldlager in Kundus am 3. September 2009 von Taliban entführt und daraufhin auf Anforderung des deutschen Oberst Georg Klein von US-Bombern angegriffen worden. Unter den mehr als hundert Todesopfern waren auch zahlreiche Zivilisten.

Die Bundesanwaltschaft nahm im März 2010 Ermittlungen zu dem Bombardement auf. Sie stellte diese aber im April mit der Begründung wieder ein, dass keine völkerrechtlichen oder strafrechtlichen Delikte erkennbar seien.

Quelle: ntv.de, AFP

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