NPD-Verbotsverfahren schon im März? Lieberknecht macht Tempo
17.03.2012, 13:47 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Schon Ende März könnte ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD beginnen. Davon ist zumindest die Thüringische Regierungschefin Lieberknecht überzeugt. Die CDU-Politikerin erwartet auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz einen entsprechenden Beschluss.
Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht will offenbar ein NPD-Verbot vorantreiben. Die CDU-Politikerin fordert dafür eine Entscheidung der Ministerpräsidenten bis Ende des Monats. "Ich erwarte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. März einen solchen Beschluss", sagte Lieberknecht. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die rechtsextreme NPD könnte dann über den Bundesrat erfolgen.
Mitte der Woche sprachen sich nach langem Zögern die Unions-Innenminister für einen aus. Sie wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenminister am nächsten Donnerstag vorlegen. Das Abschalten der V-Leute des Verfassungsschutzes gilt als wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. 2003 war ein erstes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der V-Leute in der NPD-Führung gescheitert.
"Thüringen hat nach Angaben von Lieberknecht bereits keine V-Leute des Verfassungsschutzes mehr in der NPD." Das gelte nicht nur für die Führungsgremien der Partei. "Ich bin für Eindeutigkeit", sagte die CDU-Regierungschefin.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält den Start eines neuen NPD-Verbotsverfahrens in diesem Jahr dagegen für unwahrscheinlich. "Selbst, wenn wir die V-Leute abschalten, müssten noch umfangreiches Material beschafft und Belege geliefert werden, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen", sagte die Ministerin den "Kieler Nachrichten". Dies sei aufwändig, schwierig und erfordere Zeit. Wenn man Ende des Jahres genügend Material zusammen habe, "dann wäre das schon eine große Leistung."
Leutheusser-Schnarrenberger warnte erneut eindringlich vor einem nochmaligen Scheitern des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht: "Wenn man zu dem Ergebnis kommt, da gibt es ein nicht unerhebliches Risiko, dann sollte man alles unterlassen, was in ein Desaster münden könnte."
Quelle: ntv.de