Politik

Erbschaft- und Schenkungsteuer Lindner dringt weiter auf höhere Freibeträge

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Immobilien werden im Erb- oder Schenkungsfall ab 2023 steuerlich anders bewertet.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach einer Mahnung durch Deutschlands höchste Richter werden Immobilienwerte im Erbfall oder bei Schenkung künftig nahe am Verkaufswert veranschlagt. Das hat Folgen für die fällige Steuer. Finanzminister Lindner fordert die Länder nun erneut auf, deswegen die Freibeträge anzupassen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hält eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für unumgänglich . "In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer aber allein den Ländern zustehe, "sollte eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise von den Ländern kommen". Aus der Grünen-Fraktion kam Skepsis zu dem Vorstoß.

Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz. Diese setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor - derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023. Die Union wirft der Regierung deswegen eine versteckte Steuererhöhung vor. Lindner wies solche Vorwürfe zurück. "Warum sollte ich auch eine Steuer erhöhen, von der nicht mal der Bund profitiert, sondern nur Bayern?", sagte er.

Grüne sind sekeptisch

Auf Verlangen des Verfassungsgerichts habe das Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien erneuert werden müssen, führte Lindner aus. "Das geht pikanterweise auf Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt dagegen eine Kampagne macht." Lindner betonte zugleich: "In der Sache muss sich niemand sorgen: Selbstgenutzte Familienhäuser bleiben zumeist komplett steuerfrei."

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"Alle, die ein Häuschen haben, werden das auch künftig bis 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei vererben können", sagte auch Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch und zog deswegen die Anhebung der Freibeträge in Zweifel. Diese lägen bereits "weit über dem, was Menschen in Deutschland in der Regel besitzen", und "70 Prozent der Deutschen erben überhaupt nichts". Eine Anhebung der Freibeträge "wäre falsch".

"Wir Grüne sind gerne bereit zu einer Debatte über die Erbschaftssteuer, dabei sollte es aber um Chancengerechtigkeit gehen", fügte Audretsch hinzu. "Bei einer Anpassung sollten auch die vielen Sonderregelungen und Steuerfreistellungen für sehr hohe Vermögen adressiert werden. Es kann nicht sein, dass die mit sehr hohen Vermögen und mit guten Steuerberatern besser wegkommen als Normalbürger."

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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