Politik

Verfassungsschutz darf beobachten Linke über Urteil entsetzt

Sämtliche Linken-Politiker dürfen durch den Verfassungsschutz beobachtet werden, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts. CDU-Innenexperte Bosbach begrüßt das Urteil, die Spitzen der Linkspartei wollen den Spruch in Karlsruhe anfechten - und die Frau des thüringischen Linken-Fraktionschefs Ramelow hängt die Gardinen ab.

Klaus Ernst und Bodo Ramelow vor der Urteilsverkündung in Leipzig.

Klaus Ernst und Bodo Ramelow vor der Urteilsverkündung in Leipzig.

(Foto: APN)

Die Linkspartei will sich weiter mit allen Mitteln gegen die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow bekräftigte, dass er den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorbereite.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor entschieden, dass die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.

"Rückfall in den Kalten Krieg"

Ramelow zeigte sich tief enttäuscht über das Urteil und sprach er von einem "skandalösen Verfahren". "Seit gestern ist es zulässig, dass über alle 80.000 Mitglieder unserer Partei Registerauszüge angelegt werden können." Seine Frau habe die Konsequenz bereits gezogen: "Sie hat gesagt, sie hängt jetzt alle Gardinen ab, damit auch unsere Wohnung eine öffentliche Quelle ist. Es ist ein Rückfall in den Kalten Krieg." Ramelow betonte, er sei weder ein Mitglied der Kommunistischen Plattform noch des Marxistischen Forums und dazu auch nie befragt worden.

Datensammlung durchs Wohnungsfenster: Bodo Ramelow.

Datensammlung durchs Wohnungsfenster: Bodo Ramelow.

(Foto: dpa)

Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns prüfen." Man gehe mit staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor. Die Linke sei "selbstverständlich verfassungstreu".

Alle Linke-Politiker betroffen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Ramelow geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. (Az.: BVerwG 6 C 22.09) Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei.

Überrascht zeigte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass Regierungen festlegen, wer beobachtet wird.

Bosbach begrüßt Urteil

Wolfgang Bosbach, erfreut.

Wolfgang Bosbach, erfreut.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte dagegen das Urteil. "Ich halte diese Entscheidung für richtig". Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe. "Ich habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben: Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht."

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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