Politik

Sittenwidriger Lohn Linke warnt

Klaus Ernst: "In der Leiharbeit muss das Prinzip gelten, dass es für gleiche Arbeit gleichen Lohn gibt."

Klaus Ernst: "In der Leiharbeit muss das Prinzip gelten, dass es für gleiche Arbeit gleichen Lohn gibt."

(Foto: picture alliance / dpa)

8,65 Euro, da drunter will die Linke nicht mitmachen. Die Argumentation ist einfach: "Wer arbeitet, muss davon leben können und mehr netto haben, als wenn er ausschließlich von Hartz IV leben würde."

Nachdem die Koalitionsparteien auf einen Mindestlohn in der Leiharbeiterbranche zusteuern, hat Die Linke vor einem deutlich zu niedrigen Stundenlohn bei den Leiharbeitern gewarnt. "Ich kann die Bundesregierung nur davor warnen, für die Leiharbeit einen sittenwidrig niedrigen Mindestlohn einzuführen", erklärte der Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst bei n-tv.de.

Würde sich der Mindestlohn, wie von der Regierung beabsichtigt, über die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz ergeben, läge er im Rahmen der geltenden Tarifverträge der Branche von pro Stunde im Westen 7,79 Euro und 6,89 Euro im Osten, rechnete Ernst vor. "Jeder Stundenlohn unter 7,21 Euro ist aber sittenwidrig, weil dann der Staat auf jeden Fall einen Teil des Lohns zahlen muss", sagte Ernst. Hintergrund ist eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes, wonach ein Vollzeitbeschäftigter erst ab einem Stundenlohn von 7,21 Euro so viel Geld im Monat zur Verfügung hat, wie ein Hartz-IV-Bezieher inklusive aller Leistungen für Wohnung und Heizung. Somit sei ein Arbeitnehmer erst ab 7,21 Euro pro Stunde "unabhängig von (aufstockenden) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes", schreiben die Statistiker.  

Leistungsprinzip muss gelten

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen drängt auf eine schnelle Einigung innerhalb der schwarz-gelben Koalition.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen drängt auf eine schnelle Einigung innerhalb der schwarz-gelben Koalition.

(Foto: REUTERS)

Beim Mindestlohn müsse zudem das Leistungsprinzip gelten, so Ernst. "Wer arbeitet, muss davon leben können. Er muss aber auch mehr netto haben, als wenn er ausschließlich von Hartz IV leben würde". Gehe man davon aus, dass ein Arbeitnehmer 20 Prozent mehr verdienen sollte als jemand, der nicht arbeitet, lande man bei einem Mindestlohn von rund 8,65 Euro pro Stunde. "Das ist die rote Linie für einen Mindestlohn, der nicht sittenwidrig ist", sagte Ernst weiter.

Die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz sei für die Linke daher nicht der richtige Weg. Ernst: "Es gibt nur eine richtige Lösung: Wir brauchen endlich einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen."

Quelle: ntv.de, tar

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