Kampf gegen Kinderpornografie Maas will mehr Nacktbilder verbieten
12.04.2014, 08:04 Uhr
Ein bayerischer "Cyber-Cop" sitzt im LKA vor Bildschirmen, auf denen fast nackte Mädchen zu sehen sind.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Edathy-Affäre. Nicht nur der Handel mit Fotos nackter Kinder am Strand soll verboten werden. Schon die Aufnahme an sich soll strafbar werden. Auch Erwachsene sollen besser geschützt werden.
Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien am Freitag zur Abstimmung zugesandt wurde.
Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Und auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Über den Beginn der Ministeriumsabstimmung hatte zuerst der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.
Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen, wie die Zeitung schreibt.
Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Mit der Ausweitung würden dem Blatt zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.
Bundesrat will Kinderschutz verschärfen
Rückendeckung kann Maas womöglich vom Bundesrat erwarten: Die Länderkammer forderte am Freitag, die strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz zu verschärfen. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe zu stellen, heißt es in einer Erklärung.
Auch die Länderkammer hat aber bislang keine Antwort auf die Frage, wie etwa die Verbreitung von Nacktfotos junger Menschen unter Strafe gestellt werden kann, ohne dabei gleichzeitig harmlose Urlaubsfamilienfotos von Kindern am Strand zu kriminalisieren.
Die Debatte wurde durch die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ins Rollen gebracht. Gegen Edathy wird derzeit wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen von Jugendlichen bestellt haben, die "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie angesiedelt seien.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Änderungen des Sexualstrafrechts, wie die Zeitung "Welt" berichtet. Demnach soll die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert werden: Statt wie bisher ab dem 21. Lebensjahr des Opfers setzt die Verjährung künftig erst ab dem 30. Lebensjahr ein. Auch der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen wird dem Bericht zufolge erweitert. Gerichte hatten Aushilfslehrer in der Vergangenheit von diesem Tatvorwurf freigesprochen, weil sie kein "Obhutsverhältnis" zu den Schülern unterhielten.
Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP