Recht auf Befehlsverweigerung Major darf Gewissen folgen
22.06.2005, 14:29 UhrDas Bundesverwaltungsgericht hat einem Bundeswehr-Major das Recht zugesprochen, im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg einen Befehl zu verweigern. Auch einem Berufssoldaten stehe das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zu, entschied das Gericht.
Laut Urteil durfte der Software-Spezialist auf der Bonner Hardthöhe im Frühjahr 2003 seine Mitarbeit an einem speziellen Computerprogramm unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit verweigern. Er befürchtete, das Programm könne im Irak-Krieg eingesetzt werden. (Az.: BVerwG 2 WD 12.04)
"Katholisch und konservativ"
Der Kläger, Bundeswehr-Major Florian Pfaff, wertete seinen Freispruch als einen "Sieg der Moral über die Unmoral". Er sei politisch "weder rechts noch links, sondern katholisch und konservativ", sagte der 48-Jährige der "Leipziger Volkszeitung".
"Ich bin gern Soldat geworden. Aber ich bin ein Soldat, der keine Angriffskriege führen kann", sagte Pfaff dem Blatt. Der Major ist inzwischen im Sanitätsamt eingesetzt. "Hier bin ich sicher, dass ich mit dem Irak-Krieg nichts zu tun habe", sagte er.
Der Wehrdienstsenat sprach Pfaff vom Vorwurf eines Dienstvergehens frei und hob die Herabsetzung zum Hauptmann auf. Damit war die Berufung des Klägers erfolgreich. Die 1. Kammer des Truppendienstgerichts Nord hatte ihn im Februar 2004 trotz guter Leistungen wegen der Befehls-Verweigerung in den Dienstgrad eines Hauptmanns herabgesetzt. Dies hatte auch finanzielle Einbußen zur Folge. Der Wehrdisziplinaranwalt wollte den Soldaten sogar aus dem Dienst entfernen lassen.
In dem vorliegenden Fall entschieden die Richter, dass dem Major kein Dienstvergehen nachzuweisen sei. Der Mann habe nicht gegen die Gehorsamspflicht nach dem Soldatengesetz verstoßen. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit habe im vorliegenden Fall Vorrang gegenüber dem Befehl. Damit sei dieser für den Berufssoldaten unverbindlich gewesen.
Major Pfaff hatte sich im April 2003 geweigert, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken. Seiner Auffassung nach hätte das Produkt die Kriegshandlungen im Irak unterstützen können. Dies könne er nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, argumentierte der Soldat. Keiner seiner Vorgesetzten hätte ihm damals - unmittelbar vor Kriegsbeginn - garantieren können, dass seine Ergebnisse nicht zur logistischen Unterstützung der USA genützt würden. Damit bestehe eine indirekte Beteiligung am Irak-Krieg. Jede Unterstützung für den Krieg sei jedoch verfassungs- und völkerrechtswidrig, führte der Major aus.
Quelle: ntv.de