Aktionsplan gegen Feinstaub Mehr Druck auf Kommunen
26.07.2008, 17:54 UhrDas Feinstaub-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird möglicherweise den Druck auf die Städte erhöhen, mit Aktionsplänen gegen den krebserregenden Schadstoff vorzugehen. Das den Anwohnern zugesprochene Recht, Kommunen mit übermäßiger Feinstaub-Belastung zum Handeln zu bewegen, "macht den Städten Druck, die die Hände in den Schoß legen", sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums in Berlin.
In der Regierung von Baden-Württemberg, wo dieses Jahr bisher die meisten über Autoplaketten gesteuerten Umweltzonen eingerichtet worden sind, sieht man die Dinge ähnlich. "Wir müssen schrittweise dazu kommen, die Vorgaben einzuhalten", erklärte Umweltministerin Tanja Gönner (CDU). In Kommunalverbänden wird nach dem EuGH-Urteil eine "begrenzte" Klagewelle bei Anwohnern belebter Straßen nicht ausgeschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe bekräftigte die Absicht, mit weiteren Musterklagen die Umweltauflagen verschärft durchzusetzen.
Weitere Klagen stehen an
Infrage kämen hierfür München, Stuttgart, aber auch Dortmund, wo man an der Brackeler Straße trotz Überschreitung der zulässigen Feinstaubwerte bisher eine Umweltzone im Radius "von nur 100 Metern" eingerichtet habe, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Außerdem müsse durchgesetzt werden, dass die Länder-Mehreinnahmen aus der Besteuerung von Diesel-"Stinkern" verstärkt in die Nachrüstung solcher Autos gesteckt werden.
Der Umweltdezernent des Deutschen Städtetages, Jens Lattmann, schloss im NDR Klagen dort nicht aus, wo Städte trotz überhöhter Feinstaub-Lasten bisher keine Gegenmaßnahmen ergriffen haben. In diesem Jahr wurden die ersten Umweltzonen in Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Inzwischen gibt es sie auch in Stuttgart und etlichen anderen baden-württembergischen Kommunen mit hohen Feinstaub-Belastungen. Daneben sind Städte bei häufigen Überschreitungen der Obergrenze zur Aufstellung von Aktionsplänen für Gegenmaßnahmen verpflichtet. EU-weit gilt ein Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft, der an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden darf.
Pläne dürfen eingeklagt werden
Der Luxemburger EuGH hatte jetzt den Anwohnern hochbelasteter Stadtbereiche zugebilligt, solche Pläne in ihren Kommunen einklagen und durchsetzen zu können. Das Gericht war damit der Klage eines juristisch von der Umwelthilfe betreuten Münchners gefolgt. Dabei muss der Grenzwert durch die Gegenmaßnahmen der Kommunen nicht sofort unterschritten werden - sie sollen dies aber längerfristig erreichen.
Lage nicht dramatisieren
Im Umweltbundesamt wurde vor einer Dramatisierung der Lage gewarnt. "Deutschland ist alles andere als eine Feinstaubwüste", sagte die zuständige Abteilungsleiterin Marion Wiechmann-Fiebig dem "Handelsblatt". Zwar würden in Deutschland voraussichtlich auch 2008 die zulässigen Grenzwerte an rund 40 Messstellen wieder mehr oder weniger deutlich überschritten. "Richtig ist aber auch, dass es inzwischen in allen Problemregionen Aktionspläne zur Feinstaubreduktion gibt." Allerdings seien die rund 90 Aktionspläne zur Feinstaubreduzierung bislang nicht überall erfolgreich gewesen.
Quelle: ntv.de