Richterwechsel am Verfassungsgericht Müller übernimmt NPD-Verbotsverfahren
16.07.2014, 13:22 Uhr
NPD-Demo 2012 in Berlin.
(Foto: dpa)
Im zweiten Anlauf wollen die Bundesländer in Karlsruhe ein Verbot der rechtsextremen NPD erreichen. Seit Dezember liegt der Antrag beim Bundesverfassungsgericht, wo es nun ein früherer Ministerpräsident bearbeitet.
Der Verfassungsrichter und frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) ist nun als Berichterstatter für das NPD-Verbotsverfahren zuständig. Müller habe das Gebiet Wahl- und Parteienrecht und damit auch das NPD-Verfahren von seinem nun ausgeschiedenen Kollegen Michael Gerhardt übernommen, teilte das Gericht in Karlsruhe auf Anfrage mit. Müller sagte dazu der "Saarbrücker Zeitung", er freue sich, "dass die Kollegen mir diese Aufgabe anvertrauen wollen" und erwarte nun "mehr Arbeit".
Gut zehn Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens war im vergangenen Dezember beim Bundesverfassungsgericht erneut ein Antrag gegen die rechtsextreme Partei gestellt worden. Eingereicht wurde er vom Bundesrat. Der Antrag listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der einstigen Hitler-Partei NSDAP steht. Bundestag und Bundesregierung schlossen sich dem Verfahren nicht an.
Nach Auffassung Müllers mindert die Zurückhaltung von Bundestag und Bundesregierung nichts an den Erfolgsaussichten des Verfahrens. Bereits im Dezember hatte der Verfassungsrichter der "Welt" gesagt: "Es reicht, wenn ein Verfassungsorgan den Antrag stellt. Ob sich andere anschließen, ist für den Gang des Verfahrens ohne Belang."
Müller ist damit auch für eine NPD-Klage gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zuständig, über die das Gericht in einer Woche verhandeln will. Anlass für die Umverteilung war ein Richterwechsel beim obersten deutschen Gericht. Am Dienstag hat der neue Richter Ulrich Maidowski sein Amt beim zweiten Senat angetreten. Er ist der Nachfolger von Michael Gerhardt, der bisher das NPD-Verbotsverfahren und Klagen der rechtsextremen Partei etwa gegen Bundespräsident Joachim Gauck bearbeitet hat.
Quelle: ntv.de, sba/AFP