Tattoo mit KZ in der Hüfte NPD-Politiker geht in Berufung
23.12.2015, 13:33 Uhr
Die Verteidigung will den Fall neu aufrollen.
(Foto: dpa)
Ein Kreistagsabgeordneter der NPD zeigt öffentlich ein Nazi-Tattoo mit den Umrissen eines KZs und dem Spruch "Jedem das Seine". Dafür wird er zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er will die Strafe aber nicht akzeptieren.
Gegen die Bewährungsstrafe für das Zeigen eines Nazi-Tattoos hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Wie das Amtsgericht Oranienburg mitteilte, sei ein entsprechender Schriftsatz eingetroffen. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ebenfalls in Berufung geht. Sie hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangt, die Verteidigung bestand auf Freispruch.
Am Dienstag hatte eine Amtsrichterin einen NPD-Kreistagsabgeordneten aus Barnim wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 27-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" Ende November öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.
Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. "Ich fand das Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste", erklärte er vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer Anstoß daran nahm, postete er es auf "Facebook".
Das Gericht verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung besser gewesen, meinte der Staatsanwalt.
Quelle: ntv.de, ghö/dpa