Politik

Streit beigelegt Neue EU-Regelung zu Asyl

Die EU hat neue Regeln zum Umgang mit Asylbewerbern festgelegt. Mit dieser Einigung unmittelbar vor dem letzten Innenministerrat in diesem Jahr wird der Streit über dieFrage beigelegt, welcher Staat für den Asylantrag eines Ausländerszuständig ist. Das Land der Einreise muss sich dem Kompromiss zufolgewährend der ersten zwölf Monate um den Asylbewerber kümmern, wieFachleute in Brüssel mitteilten.

Fingerabdrücke für Asylbewerber

Reist der Betreffende inein anderes EU-Land weiter, übernehmen dessen Behörden nachmindestens fünfmonatigem Aufenthalt die Verantwortung für den Fall. Grundlage dieses Verfahrens wird das neue System zum EU-weiten Abgleich von Fingerabdrücken namens Eurodac, das seinen Betrieb am15. Januar aufnehmen soll. Anhand der Fingerabdrücke wollen dieEU-Staaten künftig feststellen, wo ein Asylbewerber in die EUeingereist ist. Vor allem Italien und Griechenland hatten als Folgezusätzliche Belastungen befürchtet, weil viele Flüchtlinge an ihren Küsten erstmals europäischen Boden erreichen. Ein großer Teil vonihnen reist dann in andere EU-Länder weiter.

Drei Kriterien entscheiden über Aufenthaltsort

Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt eines Asylsuchendensind laut Europäischer Kommission aber nur zwei von mehrerenAnhaltspunkten, um die Verantwortung für ein Asylverfahrenfestzulegen. Vorrangig wird den Angaben zufolge nach drei anderenKriterien entschieden: Zuständig ist zunächst jenes EU-Land, in demein Familienmitglied des Bewerbers als Flüchtling lebt. Es folgenjeweils der Mitgliedstaat, der einem Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erteilt hat.

Der verantwortliche Staat muss den jeweiligen Asylsuchenden fürdie Dauer des Verfahrens aufnehmen und seinen Antrag bearbeiten. Er muss den Bewerber zurücknehmen, wenn dieser in ein anderes EU-Landweitergereist ist. Verglichen mit der bisher gültigen "DublinerKonvention" sieht die neue Regelung nach Darstellung der Kommission eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge und eine bessereFamilienzusammenführung vor. Wenn der Kompromiss Anfang nächstenJahres in alle elf Amtssprachen übersetzt sein wird, soll derMinisterrat ihn förmlich beschließen.

Quelle: ntv.de

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