Politik

Verbraucherschutzgesetz Neue Version passiert Bundestag

Sieben Monate nach dem Einspruch von Bundespräsident Horst Köhler hat der Bundestag ein neues Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Bei Lebensmittelskandalen - etwa wenn Gammelfleisch im Umlauf ist - soll den Bürgern damit ein besserer Zugang zu Behördeninformationen verschafft werden. Nach Ansicht von Verbraucherverbänden und der Opposition, die geschlossen gegen das Gesetz stimmte, gehen die Regelungen allerdings nicht weit genug.

"Das ist ein Informationsvermeidungs-Gesetz", sagte Grünen- Fraktionsvize Bärbel Höhn. "Für die meisten Produkte und Leistungen gilt das Gesetz gar nicht. Und wo es gilt, sind Ausnahmen schon fast die Regel." Der FDP-Abgeordnete Hans- Michael Goldmann sprach von einem Rückschritt für die Verbraucher, weil es zu viele Gründe für eine Verweigerung der Auskunft gebe.

Die große Koalition verteidigte das Gesetz, das nach rechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten nachgebessert worden war. "Die Auswirkungen eines neuerlichen Diskussionsprozesses sind für die Verbraucher in unserem Land fatal", warnte CDU-Verbraucherpolitikerin Ursula Heinen. Das Gesetz erfasse mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bekleidung, Spielwaren und Putzmitteln die wichtigsten Produkte im Alltag. Zudem werde es in zwei Jahren überprüft.

Geschäftsgeheimnis

Die Verbraucher sollen bei Lebensmittelskandalen besser von den Behörden informiert werden. Auch die Namen "schwarzer Schafe" sollen genannt werden. Betroffene Firmen können sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen. Dies gilt nicht für Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße. In diesen beiden Fällen sollen die Informationen kostenfrei sein.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hält das Gesetz für nutzlos. "Die Behörden müssen nach wie vor nicht informieren", sagte Vize-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Die Ausnahmen für betroffene Unternehmen seien außerdem zu groß. Damit seien die Verbraucher weiter machtlos gegen Betrug. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, es gebe im Gesetz "eine ganze Menge Mängel". So gelte es nur für Lebensmittel und wenige Bedarfsgegenstände. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte darüber hinaus einen umfassenden Schutz von Informanten, die Verstöße melden.

Skeptische Stimmen gibt es auch in der Union. Der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz der Länder, Peter Hauk (CDU), forderte zügige Änderungen zu Gunsten der Verbraucher. "Ein höherer Strafrahmen und eine Meldepflicht für Lebensmittel-Unternehmen sind noch offen", sagte der baden-württembergische Landesminister. Zudem müsse die Namensnennung beschleunigt werden.

Nachgebesserte Version

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz nach dem Stopp durch den Bundespräsidenten rechtlich präzisiert. Köhler hatte es für verfassungswidrig gehalten, dass der Bund Gemeinden mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Nun können die Länder die Aufgaben übertragen. Der Deutsche Landkreistag sieht seine Einwände ausgeräumt. Die Länder könnten die Kommunen in die Pflicht nehmen, müssten aber auch Kosten erstatten.

Quelle: ntv.de

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