Politik

Karlsruhe verhandelt über Klagen Neues Wahlrecht auf der Kippe

2013 steht die nächste Bundestagswahl an - bis dahin muss das Wahlgesetz stehen.

2013 steht die nächste Bundestagswahl an - bis dahin muss das Wahlgesetz stehen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Gerade ein paar Monate Lebenszeit könnten dem von Schwarz-Gelb durchgesetzten neuen Wahlrecht beschieden sein. Laut einem Medienbericht gibt es Hinweise, dass das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung verwerfen könnte. Die Opposition hatte geklagt, weil auch im neuen Gesetz die umstrittenen Überhangmandate erhalten bleiben.

Das von Union und FDP im Bundestag könnte vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Es mehrten sich die Hinweise, dass die Karlsruher Richter die seit Anfang Dezember geltende Neuregelung als verfassungswidrig aufheben werden, heißt es in einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Der zuständige Zweite Senat arbeitet demnach intensiv an der Entscheidung über mehrere Klagen. Wegen der näher rückenden Bundestagswahl 2013 sei mit einem Urteil bereits im kommenden Frühsommer zu rechnen. Falls die jetzige Regelung verworfen wird, sollten dem Gesetzgeber nur wenige Monate Zeit für eine abermalige Neuregelung gegeben werden, berichtet die Zeitung.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das alte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber verlangt, innerhalb von drei Jahren insbesondere das "negative Stimmengewicht" zu beseitigen. Dieser Effekt konnte in bestimmten Fällen dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl der Mandate sogar schadete. Gegen heftigen Protest der Opposition hatten sich Union und FDP erst nach Ablauf der Frist aus Karlsruhe auf kleinere Korrekturen verständigt und diese im Parlament verabschiedet.

SPD und Grüne reichen Klage ein

Nach Ansicht von SPD und Grünen, die nach Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Christian Wulff Klage eingereicht haben, wird aber dadurch die von Karlsruhe beanstandete Struktur des Wahlrechts nicht beseitigt. Die Opposition fordert eine weitgehende Abschaffung der Überhangmandate - sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate holt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen.

Zuletzt hatte das Verfassungsgericht 1997 über die Zulässigkeit von Überhangmandaten entschieden. Mit der denkbar knappsten Mehrheit von vier zu vier Stimmen war damals eine Klage gegen die Verzerrung des Wahlergebnisses abgewiesen worden. Seitdem haben die Überhangmandate, von denen in dieser Wahlperiode vor allem die CDU profitiert, aber weiter zugenommen. Juristen schließen deshalb nicht aus, dass das Verfassungsgericht jetzt auch eine Neuregelung bei den Überhangmandaten anordnen wird.

Quelle: ntv.de, dpa

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