Politik

Rekord bei Kontenabfragen Neugier der Behörden wächst

Die Abfrage von Kontodaten galt einst als Anti-Terror-Maßnahme. Seit einigen Jahren jedoch sollen so auch Steuer- und Sozialbetrüger aufgespürt werden. Und von dieser Möglichkeit machen die Behörden immer öfter Gebrauch.

Staatliche Behörden haben in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet wie noch nie. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" aus Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. Danach ließen neben den Finanzämtern besonders häufig Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern habe 2013 knapp 142.000 dieser Kontenabfragen verzeichnet, heißt es in dem Bericht. Die Zahl habe sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen - von gut 24.000 auf mehr als 48 000 Anfragen.

Seit 2005 haben Behörden die Möglichkeit, Kontodaten

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Herausgegeben werden nur die Stammdaten. Kontoauszüge müssen die Ämter von den Betroffenen erfragen.

abzufragen, um etwa Sozialkassen- oder Steuerbetrüger aufzuspüren. Die Anfragen dürfen Steuerbehörden ebenso stellen wie die für die Hartz-IV-Empfänger verantwortlichen Jobcenter oder Ämter, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe und Wohngeld zuständig sind. Sie bekommen aber nur Zugriff auf die Stammdaten, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontonummer des Bankkunden. Den Kontostand oder Buchungen sehen sie nicht. Wollen die Behörden nähere Informationen, müssen sie sich an die Bankkunden selbst wenden.

Auch Gerichtsvollzieher dürfen prüfen

Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. Wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen, dürfen sie bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen. Dieses Instrument werde vor allem bei unkooperativen Schuldnern genutzt, die keine Vermögensauskunft vorgelegt haben, sagte Detlef Hüermann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbunds, der "Süddeutschen Zeitung".

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die amtliche Neugierde kritisch. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft sogar die Begründungen für den konkreten Abruf fehlten und die Betroffenen nicht benachrichtigt würden, kritisierte sie. Voßhoff sieht den Gesetzgeber deshalb "in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen".

Über einen bevorstehenden Kontenabruf müssen die Betroffenen nicht informiert werden. Sie erfahren dadurch erst hinterher, beispielsweise durch einen Vermerk im Steuerbescheid. 

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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