Volksverhetzung auf WM-Flyer Noch kein Urteil gegen NPD-Chef
07.04.2009, 10:28 UhrIm Strafprozess gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der rechtsextremen Partei wird überraschend die Beweisaufnahme verlängert. Die NPD-Funktionäre müssen sich seit Ende März vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Sie sollen für einen als rassistisch kritisierten Terminplaner zur Fußball- Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein. Ursprünglich war ein Urteil bereits für diesen Dienstag erwartet worden. Doch setzte die Berliner Amtsrichterin Monika Pelcz zwei weitere Verhandlungstage für den 16. und 24. April an.
Die Strafverfolgungsbehörden hatten vor drei Jahren zehntausende NPD-Flyer beschlagnahmt, in denen der dunkelhäutige damalige Bremer Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Staatsanwaltschaft rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt. Die Planer waren als Flugblatt und im Internet verbreitet worden.
Befangenheitsantrag gegen Richterin
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages stellte der Verteidiger des mitangeklagten Thüringer NPD-Landesvorsitzenden Frank Schwerdt einen neuen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Darüber muss ein Schöffengericht entscheiden. Ein früherer Befangenheitsantrag war vor einigen Tagen abgewiesen worden.
Voigt und seine Mitangeklagten hatten zu Prozessbeginn vor zwei Wochen Aussagen zur Sache abgelehnt. Ihre Strafverteidiger argumentieren in dem Verfahren vor allem damit, dass Owomoyela in dem Flyer nicht gemeint sei. Am vergangenen Wochenende war Voigt auf einem Sonderparteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten NPD als Vorsitzender bestätigt worden. Er ist bisher nicht vorbestraft.
Quelle: ntv.de