Fall Verena Becker OLG lässt Mordanklage zu
28.07.2010, 12:02 UhrWar die ehemalige RAF-Terroristin am Mord an Generalbundesanwalt Buback beteiligt? Die Bundesanwaltscahft geht davon aus, der Bundesgerichtshof glaubt nur an Beihilfe. Die Mordanklage gegen Verena Becker wurde jetzt angenommen.

Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback und seines Fahrers (Archivfoto vom 7. April 1977).
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen. Die Verteidigung hatte Mitte Juni beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Danach hatten Bundesanwaltschaft und Nebenklage zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft gehört Becker zu den Rädelsführern bei dem Buback-Mord vor 33 Jahren. Laut Anklageschrift soll sie maßgeblich an der Erschießung Bubacks und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe sowie an der Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft hatte am 8. April Anklage wegen Mordes gegen die 57-Jährige beim Oberlandesgericht Stuttgart erhoben.
Unklar ist bisher weiterhin, wer die Schüsse auf Buback und seine Begleiter von einem Motorrad abfeuerte. Auch nach den jüngsten Ermittlungen gibt es keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Becker auf dem Fahrzeug gesessen hat. Die Bundesanwaltschaft klagte Becker als Mittäterin an - trotz anderer Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH), der von Beihilfe ausging. Er hatte deshalb im Dezember den Haftbefehl gegen Becker aufgehoben. Becker galt schon 1977 als verdächtig - wurde damals aber nicht wegen des Buback-Mordes angeklagt.
Becker wurde Ende 1989 nach 12 Jahren Haft entlassen. Im August 2009 wurde sie verhaftet, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an alten RAF-Schreiben gefunden worden waren.
Quelle: ntv.de, dpa