Innere Sicherheit Online-Durchsuchung bleibt erlaubt
24.10.2009, 16:55 UhrIm Bereich Inneres war überraschend größerer Streit zwischen Union und FDP ausgeblieben. Dabei standen Forderungen nach mehr Sicherheit auf Seiten der Union gegen die Verteidigung von Freiheitsrechten bei der FDP. Im folgenden werden die wichtigsten Vereinbarungen aufgelistet.

(Foto: picture-alliance/ dpa)
Online-Durchsuchung: Das im BKA-Gesetz vorgesehene Ausspähen von privaten Computern durch Sicherheitsbehörden bleibt vorerst weiter erlaubt. Allerdings soll der "Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung" verbessert werden. Zudem weisen die Koalitionäre ausdrücklich auf die anstehende Überprüfung des BKA-Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht hin, nach der gegebenenfalls das Gesetz geändert werden muss.
Vorratsdatenspeicherung: Der Zugriff auf die von den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten durch die Sicherheitsbehörden wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Ausnahme ist, wenn es gilt, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.
Visa-Warndatei: In einer Datei sollen diejenigen Personen erfasst werden, die im Zusammenhang mit dem unerlaubten Aufenthalt von Ausländern in Deutschland von den Behörden erfasst wurden. Registriert werden sollen sowohl die Ausländer als auch die Deutschen, die die Ausländer zu Besuchen nach Deutschland eingeladen haben.
Internet: Breiten Raum nimmt in den Koalitionsvereinbarungen der Schutz des Internets ein. Dabei geht es neben den Daten der Bürger auch darum, den IT-Bereich gegen innere und äußere Gefahren zu schützen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Generell will die Koalition die Breitband-Verbindungen in Deutschland ausbauen, konkrete Investitionen werden jedoch nicht genannt.
Gegen kriminelle Internetangebote wie etwa Kinderpornografie will die Bundesregierung vorzugsweise mit Löschen derselben vorgehen. Geht dies nicht, sollen die Seiten gesperrt werden. Hierzu soll das BKA eine Lösung in europäischer Abstimmung erarbeiten.
Arbeitnehmer-Datenschutz: Arbeitennehmer will die neue Regierung vor Bespitzelung am Arbeitsplatz besser schützen. Deswegen sollen Arbeitgeber nur Daten verwenden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Die Regelungen sollen in das Bundesdatenschutz-Gesetz einfließen.
Strafrecht: Gegen jugendliche Straftäter wird nach dem Willen der Koalition künftig schärfer vorgegangen werden können. In Mordfällen sollen höhere Strafen möglich sein. Außerdem ist ein sogenannter Warnschuss-Arrest vorgesehen. Damit können Jugendliche bei Bewährungsstrafen für kurze Zeit in den Jugendarrest kommen.
Sogenannten Mietnomaden will die neue Regierung "wirksam begegnen", ohne jedoch im Koalitionsvertrag Einzelheiten zu nennen. Schärfer soll auch auf Angriffe auf Polizisten oder andere Beamte reagiert werden. Die Kronzeugenregelungen wird eingeschränkt. Künftig soll demnach eine Strafmilderung nur infrage kommen, wenn die Offenbarung des Zeugen in Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht. Gestärkt werden soll der Schutz geistigen Eigentums.
Urheberrecht: Das Urheberrecht soll als "Schlüsselfunktion" in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft weiterentwickelt werden. So soll ein "hohes Schutzniveau" und eine "wirksame Durchsetzbarkeit" gewährleistet werden. Das Internet dürfe dabei "kein urheberrechtsfreier Raum" sein.
Integration: Eine der Kernaufgaben der Innenpolitik bleibt die Eingliederung von Menschen ausländischer Abstammung. Die Beherrschung der deutschen Sprache soll gefördert werden, nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei deren Eltern. Nachziehende ausländische Ehegatten müssen künftig vor ihrer Einreise Deutschkenntnisse nachweisen. Zwangsheirat soll ein eigenständiger Straftatbestand werden.
Pressefreiheit: Die Pressefreiheit soll gestärkt werden. Dazu soll im Strafgesetzbuch sichergestellt werden, dass sich Journalisten nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen.
Quelle: ntv.de, dsi/rts