Neue Berechnung Osten verliert Wahlkreise
24.01.2008, 16:48 UhrBei der Bundestagswahl 2009 erhalten Baden-Württemberg und Niedersachsen wegen ihrer steigenden Bevölkerungszahlen je einen zusätzlichen Wahlkreis. Sachsen und Sachsen-Anhalt verlieren dagegen wegen der rückläufigen Einwohnerentwicklung je einen Abgeordneten. Eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition.
Laut Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in den Ländern dem Bevölkerungsanteil weitgehend entsprechen, damit möglichst keine Überhangmandate aufgrund ungleicher Verteilung entstehen. In den vier Bundesländern wird durch die Neuregelung ein Neuzuschnitt der Wahlkreise erforderlich.
In Baden-Württemberg soll nach einem Vorschlag der vom Bundespräsidenten berufenen ständigen Wahlkreis-Kommission in der Region Bodensee-Oberschwaben ein neuer Wahlkreis (Ravensburg) gebildet werden. In Niedersachsen soll im Bezirk Lüneburg der neue Wahlkreis 37 Harburg entstehen. In Sachsen soll der bisherige Wahlkreis 163 (Döbel-Mittweida-Meißen II) aufgelöst werden, in Sachsen-Anhalt der Wahlkreis 70 (Börde). Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise. Nordrhein-Westfalen hat als einwohnerstärkstes Land 63, Bremen mit der geringsten Einwohnerzahl nur drei Wahlkreisen.
Hare-Niemeyer hat ausgedient
Im Blick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr verabschiedeten die Abgeordneten eine Reihe von organisatorischen Neuregelungen. Dazu gehört die Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder. Maßgebend dafür ist künftig das "Divisor-Verfahren mit Standardrundung" nach dem Modell Sainte-Lague/Schepers. Das bislang angewandte Verfahren nach Hare-Niemeyer hatte in Einzelfällen zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen geführt.
Beschlossen wurde weiter ein zeitlich unbegrenztes aktives Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche. Für sie galt bislang eine maximale Frist von 25 Jahren für die Stimmabgabe in Deutschland. Beim Antrag auf Briefwahl müssen Wahlberechtigte künftig keinen Grund mehr angeben, warum sie ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können. Auch nach dem Auslaufen der Exklusivlizenz der Post AG bleibt die Wahlpost portofrei. Die Beförderung der Wahlbriefe wird künftig ausgeschrieben.
Listenverbindung nach dem Modell WASG/Linkspartei nicht mehr möglich
Bewerber auf Landeslisten von Parteien dürfen künftig nicht mehr Mitglied einer anderen Partei sein. Nach den Worten von Sprechern von Union und SPD sollen damit reine "Zählgemeinschaften" zur Überwindung der Fünf-Prozent-Sperrklausel verhindert werden. Verwiesen wurde auf Listenverbindungen von PDS und WASG bei der Bundestagswahl 2005. Dies sei künftig nicht mehr möglich.
Weitere vom Bundestag beschlossene Änderungen zu den Wahlen:
- Unabhängige Wahlkreisbewerber haben Anspruch auf eine Wahlkampfkostenerstattung in gleicher Höhe wie politische Parteien. Sie erhalten bereits rückwirkend für die Bundestagswahl 2005 für die gesamte Wahlperiode 2,80 Euro für jede gültige Stimme.
- Zweitstimmen bleiben künftig auch dann gültig, wenn in einem Wahlkreis versehentlich Stimmzettel eines anderen Wahlkreises desselben Bundeslandes ausgegeben wurden.
- Abgeschafft wird die Vorschrift, wonach ein Gewählter innerhalb einer Woche die Annahme oder Ablehnung seines Mandats erklären muss.
Quelle: ntv.de