Politik

Oberstes Gericht urteilt Österreichs Corona-Regeln teils rechtswidrig

Wien war zur Corona-Hochzeit quasi lahmgelegt.

Wien war zur Corona-Hochzeit quasi lahmgelegt.

(Foto: imago images/viennaslide)

Wegen des Coronavirus gebietet Österreichs Regierung ihren Bürgern im März und April, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Eine Maßnahme, die zu weit geht, urteilt der Verfassungsgerichtshof. Das gilt auch für die Ladenschließung großer Center.

Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei von der Regierung verordnete Corona-Gesetze für rechtswidrig erklärt. So sei etwa das allgemeine Betretungsverbot für öffentliche Orte im März und April zum Teil verfassungswidrig, gab der Gerichtshof in Wien bekannt. Diese Verordnung sei nicht durch das Covid-19-Maßnahmengesetz gedeckt gewesen.

Demnach hätten nur Verbote für bestimmte Orte erlassen werden dürfen, für ein allgemeines Ausgehverbot fehle die gesetzliche Basis. "Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben", erklärte der VfGH. Die Regierung von ÖVP und Grünen hatte mit Aufflammen der Corona-Krise Mitte März das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt.

Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Verfassungswidrig sei zudem die ungleiche Behandlung von Geschäften nach Größe gewesen, teilte das Gericht mit. Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern sowie Baumärkte und Gartencenter durften nach einer vierwöchigen Sperre Mitte April wieder aufsperren. Größere Geschäfte mussten hingegen noch länger geschlossen bleiben. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar, so der VfGH.

Beide Verordnungen sind seit Ende April nicht mehr in Kraft. Die Corona-Maßnahmen der konservativ-grünen Regierung in Wien wurden zuvor von der Opposition und von Juristen teilweise als rechtlich bedenklich kritisiert. Bundeskanzler Sebastian Kurz verwies daraufhin auf die Ausnahmesituation während der Corona-Krise und bat um Nachsicht. Juristen sollten Fragen in diesem Bereich "nicht überinterpretieren", sagte der ÖVP-Politiker.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober versprach, die Sicht des Gerichts werde umfassend "in unserer zukünftigen Arbeit beachtet". Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen würden geprüft.

Quelle: ntv.de, ara/rts/dpa

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