Nur unter Vorbehalt Pendler verwirrt
05.02.2009, 15:50 UhrDie Steuerbescheide zur Rückzahlung der Pendlerpauschale für die Jahre 2007 und 2008 werden mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, was auf scharfe Kritik stößt. Der ADAC warf Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) "Wortbruch" vor. Der Minister "täuscht die Autofahrer, indem er sich ein Hintertürchen offen lässt, um bei nächster Gelegenheit zumindest einen Teil der Rückerstattung wieder einzutreiben", erklärte ADAC-Präsident Peter Meyer in München. Kritik kam auch vom Bund der Steuerzahler und aus der Union.
Das Bundesfinanzministerium reagierte verwundert auf die Debatte. Steinbrücks Sprecher Torsten Albig erklärte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember erfordere einen solchen Vorläufigkeitsvermerk, da es darin um die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung" gehe. Da eine solche Neuregelung nicht vorliege und in dieser Legislaturperiode auch nicht vorgesehen sei, habe die Finanzverwaltung keine andere Möglichkeit, "als die Steuerbescheide insoweit für vorläufig zu erklären". Wie eine künftige endgültige Regelung der Pauschale aussieht, hänge von den Entscheidungen des nächsten Bundestags ab.
Der Vorsitzende der CSU-Mittelstandsunion, Hans Michelbach, warf Steinbrück dennoch eine "grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes" vor. Dass die Steuerzahler die Rückerstattung der Pendlerpauschale trotz des Karlsruher Urteils nur unter Vorbehalt erhielten, sei ein "unglaublicher Skandal", sagte Michelbach in München.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte: "Der Vorläufigkeitsvermerk führt zu großer Verwirrung." Steinbrück "hätte diese Formulierung in den Steuerbescheiden nicht zulassen dürfen", sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke der "Bild"-Zeitung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Dezember die von der Großen Koalition beschlossene Regelung zur Pendlerpauschale gekippt. Die rund 15 Millionen Betroffenen haben nun Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.
Quelle: ntv.de