"Falsch" Pendlerpauschale bleibt
31.03.2008, 11:04 UhrDie Bundesregierung rechnet nach eigenen Angaben entgegen einem anderslautenden Zeitungsbericht nicht mit einer Rückkehr zur alten, ab dem ersten Kilometer geltenden Pendlerpauschale. Ein entsprechender Bericht der "Bild"-Zeitung sei falsch, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. In der Regierung gebe es keine neue Haltung, was die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der seit Beginn des letzten Jahres geltenden neuen Pendlerpauschale-Regelung angehe. Deshalb würden auch keine alternativen Berechnungen angestellt. Wenn nun von neuen Zahlen und Berechnungen die Rede sei, so gehe es um solche, die vor der Neuregelung im Gespräch gewesen seien, ergänzte der Ministeriumssprecher.
Die Zeitung hatte unter Berufung auf ein internes Regierungspapier berichtet, die Regierung gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige, erst ab dem 21. Kilometer geltende Pendlerpauschale kippen werde. In dem Papier heiße es, die Unterscheidung bei der Absetzbarkeit der Fahrkosten zur Arbeit zwischen dem ersten und dem 21. Kilometer sei nicht logisch. Angesichts dieser Zweifel rechne das Ministerium verschiedene Modelle durch, wie eine ab dem ersten Kilometer geltende Pendlerpauschale zu finanzieren sei. Dabei geht es um einen niedrigeren Satz für die Absetzbarkeit pro Kilometer.
Derzeit können für den Weg zur Arbeit ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Zuletzt hatte vor allem die CSU die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gefordert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte das aber abgelehnt.
Richter haben das letzte Wort
Der Bundesfinanzhof hat es bereits als "ernstlich zweifelhaft" bezeichnet, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Endgültig entscheiden wird nun das Bundesverfassungsgericht, vermutlich noch in diesem Jahr. Pendler können daher zunächst ihre Pauschale vom ersten Kilometer an auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Einkommenssteuerbescheide für vorläufig erklärt.
Quelle: ntv.de