Gelderstattung mit Hindernissen Pkw-Maut bietet Schlupfloch
04.01.2015, 13:58 Uhr
Die Maut gilt nur auf Autobahnen und Bundesstraßen.
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Eigentlich sollte die Pkw-Maut für das gesamte Straßennetz gelten. Da es jetzt doch anders kommt, können manche Autofahrer Geld zurückfordern. Die Bedingungen für die Erstattung des Jahresbetrags machen das aber wohl faktisch unmöglich.
Die Verbraucherzentralen fordern eine einfachere Regelung für Autofahrer, die sich die geplante Pkw-Maut erstatten lassen wollen. Das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgesehene Verfahren sei "vollkommen unzureichend und viel zu kompliziert", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass nur Autobahnen und Bundesstraßen gebührenpflichtig werden sollen. Und wer diese gar nicht nutzt, kann die gezahlte Maut in Höhe von 74 Euro per Antrag vom Staat zurückfordern. Ein rechtliches Schlupfloch bieten da die 178.000 Kilometer Landes- und Kreisstraßen. Sie bleiben für Autofahrer weiterhin gratis. Dass sie keine gebührenpflichtigen Straßen befahren haben, müssen Verbraucher aber am Ende des Jahres glaubhaft nachweisen. Dies könnte etwa durch ein Fahrtenbuch geschehen.
Müller kritisierte, durch die Beweispflicht entstehe "ein unzumutbarer Aufwand, so dass ich womöglich auf Geld, das mir zustünde, schlicht verzichte". Er verwies auf einen großen Anteil von Menschen, die nur auf Landstraßen und innerstädtisch unterwegs seien, etwa ältere Fahrer. Manche nutzten einen Zweitwagen auch nur zum örtlichen Einkauf. Die geplante Nachweispflicht könne zudem zweifelhafte Folgen haben. "Das lädt förmlich dazu ein, mir demnächst dann das Musterfahrtenbuch aus dem Internet herunterzuladen, was mit der Realität womöglich gar nichts zu tun hat", warnte Müller. Der vzbv rechnet damit, dass diese Fragen die Gerichte beschäftigen werden.
Aufzeichnungen sind "abwegig"
Das Verkehrsministerium erwartet dagegen, dass von der geplanten Härtefallregelung nur wenige Fahrer Gebrauch machen. Es verweist auf ein Gutachten, wonach nicht einmal ein Prozent der Autofahrer keine Bundesstraßen benutzen. Auch innerorts sind größere Straßen teils Bundesstraßen. Überhaupt sei es unrealistisch, sagte Dobrindt ironisch, dass sich viele überlegten: "Ja klar, das rote Auto wird nur noch für Autobahnen und Bundesstraßen verwendet und das schwarze Auto ausschließlich für die Kommunalstraßen."
Verbraucherschützer Müller sieht das anders. Damit Nicht-Mautpflichtige tatsächlich verschont bleiben, fordert er Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf. Manche Autofahrer könnten sich zwar die Mühe sparen, denn unabhängig von Erstattungsfragen sollen inländische Autobesitzer durch die Maut-Zahlungen nicht zusätzlich belastet werden. Dafür sind Reduzierungen bei der Kfz-Steuer vorgesehen, mit denen die Maut voll ausgeglichen werden soll. Anderen könne es aber auch ums Prinzip gehen.
Quelle: ntv.de, lou/dpa