Afghanistan-Einsatz Polizisten tief verunsichert
11.02.2010, 06:41 UhrWenn durch den deutschen Außenminister "quasi der Krieg erklärt wird", könnte sich auch die Rechtsgrundlage für den Polizeieinsatz in Afghanistan ändern. Laut Mandat dürfen deutsche Polizisten, die zur Ausbildung ihrer afghanischen Kollegen eingesetzt sind, nur in befriedeten Regionen arbeiten. Die Polizeigewerkschaft verlangt Aufklärung.

Deutsche Polizisten bei der Ausbildung afghanischer Polizeianwärter.
(Foto: AP)
Nach der Neubewertung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durch die Bundesregierung verlangt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Klärung der Rechtslage für die am Hindukusch eingesetzten Polizisten. Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte am Mittwoch die Lage in Afghanistan als "bewaffneten Konflikt" im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg verlangte daraufhin eine "rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage" auch für die Polizei. "Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, eindeutig zu erklären, was diese neue Bewertung für eine rechtliche Bedeutung hat", sagte Freiberg.
Deutsche Polizisten, die zur Ausbildung ihrer afghanischen Kollegen eingesetzt sind, könnten nur in befriedeten Regionen arbeiten, betonte Freiberg. An der Situation vor Ort habe sich durch Westerwelles Entscheidung nichts geändert. "Bundeswehrsoldaten und Polizisten wissen schon länger, dass es dort gefährlich ist. Allerdings muss dringend geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für einen Polizeieinsatz in Afghanistan noch stimmen, wenn jetzt durch Bundesaußenminister Westerwelle quasi der Krieg erklärt wird."
Bewaffneter Konflikt statt Krieg

Die Deutschen verlangen eine "rechtlich einwandfreie Arbeitsgrundlage" für den Einsatz in Afghanistan.
(Foto: dpa)
Das Wort Bürgerkrieg nahm Westerwelle zwar nicht in den Mund. Völkerrechtler sprechen heute aber nicht mehr von Krieg oder Bürgerkrieg, sondern von bewaffneten Konflikten zwischen Staaten beziehungsweise einem Staat und Aufständischen. Unter dem früheren Verteidigungsminister Franz Josef Jung war die Bezeichnung des Konflikts in Afghanistan als Krieg tabu, was ihm Kritik aus der Bevölkerung und von Soldaten eintrug. Vor allem im gefährlichen Kundus sieht sich die Truppe klar im Krieg. Erst Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg brach das Tabu, er spricht schon länger von kriegsähnlichen Zuständen.
Die Klarstellung der Bundesregierung dürfte die rechtliche Lage der deutschen Soldaten in Afghanistan verbessern. Anders als die Truppen vieler anderer Staaten am Hindukusch sind sie bisher dem zivilen Strafrecht unterworfen, das auf die Situation eines Bürgerkriegs aber nur begrenzt angewendet werden kann. Mit Feststellung eines bewaffneten Konflikts gilt Kriegsvölkerrecht, das die Anwendung militärischer Gewalt gestattet. Bei militärischen Angriffen dürfen laut Kriegsrecht als Nebenfolge auch Zivilisten umkommen, ihre Tötung darf aber nicht unverhältnismäßig sein.
Quelle: ntv.de, AFP/rts