Schutz vor Willkür Recht für Guantnamo-Häftlinge
12.06.2008, 17:00 UhrIn einer Grundsatzentscheidung hat das Oberste Gericht der USA den Insassen des Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba das Recht auf Zugang zu ordentlichen Gerichten in den USA gewährt. Mit der Entscheidung verwarfen die Richter die bisherige Praxis der US-Regierung im Umgang mit den Gefangenen. Washington hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien.
Damit dürfen die Häftlinge im Lager Guantnamo Bay nun ihre Gefangenschaft vor amerikanischen Zivilgerichten anfechten. Das war den Terrorverdächtigen, die von der Regierung als "ungesetzliche feindliche Kämpfer" eingestuft werden, bisher verweigert worden.
In der Entscheidung des Supreme Courts in Washington heißt es, den Gefangenen in Guantanamo könne das Verfassungsrecht des so genannten "habeas corpus" nicht verwehrt werden. Dieser alte Rechtsgrundsatz hat zum Ziel, Menschen vor Willkürakten der Staatsorgane zu schützen. Selbst wenn Guantanamo auf Kuba liege, gingen die dortigen Militärgerichte so vor, als wenn sie sich auf dem US-Territorium befänden, urteilten die Richter. Die dortigen Gefangenen hätten folglich dieselben Verfassungsrechte wie alle Bürger der USA.
Vor einer Woche hatte im Gefangenenlager Guantanamo, in dem derzeit noch rund 270 Gefangene festgehalten werden, das Militärverfahren gegen die mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 begonnen. Der Hauptverdächtige Khalid Sheikh Mohammed hatte zu Beginn der Anhörung seine Verteidiger entlassen und die Militärrichter aufgefordert, ihn zum Tode zu verurteilen. Zu den Angeklagten zählt auch Ramzi Binalshibh, der der Hamburger Zelle um die Attentäter angehört haben soll.
Quelle: ntv.de