Politik

Streit um pikante Zitate Richter gibt Helmut Kohl recht

Das Buch des Anstoßes: Sein Erscheinen hat Kohl nicht verhindert. Nun kündigten Kohls Anwälte eine Schadenersatzklage an.

Das Buch des Anstoßes: Sein Erscheinen hat Kohl nicht verhindert. Nun kündigten Kohls Anwälte eine Schadenersatzklage an.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im vergangenen Jahr sorgte ein Buch mit ungefilterten Zitaten von Helmut Kohl für Aufsehen. In erster Instanz setzt der Altkanzler mehrere Streichungen durch. Das Buch könnte noch dünner werden.

Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan steuert in seinem Rechtsstreit mit dem Altkanzler auf eine herbe Niederlage zu. Am ersten Prozesstag der Berufungsverhandlung deutete das Oberlandesgericht Köln an, dass es die Veröffentlichung von Kohl-Zitaten in Schwans Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" für nicht rechtmäßig hält.

In erster Instanz hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass das Buch nicht in der ursprünglichen Fassung ausgeliefert werden dürfe. Der heute 84 Jahre alte Kohl hatte gegen insgesamt 115 Zitate geklagt und damals überwiegend Recht bekommen. Vor dem Verbot hatte der Heyne-Verlag 200.000 Exemplare des Titels ausgeliefert.

Inhaltlich findet sich in dem Buch nicht viel Neues, und doch ist es pikant, weil Kohl darin mit Bemerkungen zitiert wird, die er öffentlich so vermutlich nie gemacht hätte. So soll er über die spätere Bundeskanzlerin gesagt haben: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen." Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl in den Jahren 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit dieser für ihn seine Memoiren schreiben konnte. Zwischen Kohl und Merkel war es 1999 während der CDU-Spendenaffäre zum Zerwürfnis gekommen.

"Das kannste schreiben" oder "Das schreiben Sie jetzt nicht"?

Im aktuellen Urteil befanden die Kölner Richter, Schwan sei im Arbeitsverhältnis mit Kohl nur eine Art "Zuarbeiter" gewesen. Die Entscheidung darüber, was letztlich veröffentlicht werden sollte, habe allein bei Kohl gelegen. Während der langen Gespräche mit Schwan habe dieser auch immer wieder Sätze gesagt wie "Das schreiben Sie jetzt aber nicht". Anschließend habe er dann genau überprüft, was wirklich in die Memoiren gekommen sei. "Sie sind ja Zeile für Zeile das Manuskript durchgegangen, und Zeile für Zeile hat Herr Kohl das abgesegnet", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim. Es sei nicht in Ordnung gewesen, dass Schwan später nicht freigegebene Zitate von Kohl in seinem eigenen Buch publiziert habe.

Schwan hatte dies bei einer Pressekonferenz im Oktober ganz anders dargestellt. Kohl habe immer gesagt, "das kannste später mal schreiben", so Schwan damals. "Der Helmut Kohl hat mir vertraut", sagte Schwan. Die von ihm verfassten drei Memoiren-Bände erschienen zwischen 2004 und 2007; bei der Arbeit am vierten Band wurde Schwan von Kohl vor die Tür gesetzt. Schwan sieht hinter dem Bruch das Werk von Maike Kohl-Richter, der zweiten Frau des Altkanzlers.

Das Gericht kündigte das Urteil für den 5. Mai an. Es könnte sein, dass der Verlag dann noch mehr Zitate aus Schwans Buch streichen muss. Kohls Anwälte kündigten an, dass ihr Mandant Schwan zudem auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen werde.

Schwan wollte nach dem Urteil keine Stellungnahme abgeben. Im Oktober hatte er noch gesagt, wenn es ihm möglich wäre, unter vier Augen mit Kohl über sein Buch zu sprechen, dann würde der ihm auf die Schulter klopfen und sagen: "Volksschriftsteller, Gratulation!"

Quelle: ntv.de, hvo/dpa

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