Vermittlungsausschuss Rot-Grün behält Mehrheit
03.12.2002, 17:35 UhrSPD und Grüne behalten vorerst ihre Mehrheit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die rot-grüne Mehrheit lehnte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab.
Die Union wollte in Karlsruhe durchsetzen, dass sie ebenso viele Vertreter in das Gremium entsenden darf wie die SPD. Der Karlsruher Beschluss enthält keine Begründung. Ob das Überhangmandat endgültig bestätigt wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im nächsten Jahr.
Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck begrüßte die Entscheidung als "positives Signal für das Verfahren in der Hauptsache". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder, sagte, die Entscheidung sage "noch nichts über den Ausgang in der Hauptsache".
Die rot-grüne Koalition hatte die Besetzung nach der Bundestagswahl zu ihren Gunsten geändert. Danach entfallen acht Sitze auf die SPD, sechs auf die CDU und je einer auf FDP und Grüne. Wegen des knappen Wahlergebnisses hätten die bisher üblichen Zählmodelle, nach denen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in den Ausschüssen "spiegelgetreu" abgebildet werden soll, zu einem Patt geführt. Damit hätten Koalition und Opposition je acht Bundestagsvertreter in das Gremium entsandt.
Auch auf der Länderseite des 32 Mitglieder umfassenden Ausschusses, der je zur Hälfte aus Bundestags- und Bundesratsmitgliedern besteht, halten sich SPD- und unionsgeführte Länder die Waage. Der Ausschuss vermittelt, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze keine Mehrheit im Bundesrat finden.
Mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss kann die rot-grüne Koalition das Verfahren zum Beispiel beim anstehenden Gesetz zur Arbeitsvermittlung abkürzen. Bestünde eine Pattsituation, wäre der Einigungsdruck im Ausschuss höher, und bei einer Nichteinigung zöge sich das Verfahren zweieinhalb Wochen hin. Dagegen kann die Ausschussmehrheit über die so genannte unechte Vermittlung - also auch wenn man sich nicht geeinigt hat - den Gesetzesvorschlag rasch dem Bundesrat zuleiten.
Quelle: ntv.de