Online-Durchsuchung überprüfen SPD will BKA-Gesetz entschärfen
17.06.2008, 13:59 UhrDie SPD verlangt nun doch noch einige Änderungen am Entwurf des erst Anfang Juni vom Kabinett verabschiedeten neuen Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG). Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte in Berlin, er sehe noch bei zehn bis zwölf Punkten Diskussionsbedarf. Dazu gehöre der Schutz privater Lebensgestaltung bei der Online-Durchsuchung und die Frage eines Zeugnisverweigerungsrechts für muslimische Geistliche. Wiefelspütz zeigte sich aber zuversichtlich, dass bei dem "wichtigsten Sicherheitsgesetz in dieser Wahlperiode" letzten Endes eine Einigung mit der Union gefunden werden kann.
Das BKA-Gesetz sei ein "ganz normales Polizeigesetz", wie es in allen Ländern bereits ähnlich existiere. Neu sei eben die Online-Durchsuchung. Diese Eingriffsmöglichkeit in einen zentralen Punkt des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sollte man zunächst befristen und in dieser Zeit auf ihre Effizienz überprüfen. Bei Eingriffen in solche Kernbereiche wie der Online-Durchsuchung oder der Wohnraumüberwachung per Mikrofon oder Videokamera müsse nach seinen Vorstellungen auch eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden, sagte Wiefelspütz. Bisher ist vorgesehen, dass zwei BKA-Mitarbeiter über solche Maßnahmen entscheiden können.
Eil-Kompetenz steht zur Debatte
Weiteren Gesprächsbedarf meldete Wiefelspütz bei der sogenannten Eil-Kompetenz an, die bei Gefahr im Verzug sofortiges Handeln ermöglicht. Eine richterliche Entscheidung müsse dann erst drei Tage später herbeigeschafft werden. Grundsätzlich gingen die Sozialdemokraten davon aus, dass für eine solche Entscheidung ausreichend Vorlauf gegeben sei, um sofort einen Richter einzubeziehen. Diese Regelung erübrige sich folglich.
Imame ohne besonderen Schutz?
Auch über das Privileg von Geistlichen müsse nochmals gesprochen werden, sagte Wiefelspütz. Nach den bisherigen Plänen kann ein Geistlicher, wenn es um Leib und Leben geht, gezwungen werden, sein Wissen preiszugeben. Das geistliche Privileg (Beichtgeheimnis) sei aber ein Kulturgut, das über Jahrhunderte gewachsen sei. In diesem Zusammenhang müsse man grundsätzlich auch über die Rechtsstellung von islamischen Geistlichen (Imame) reden. Dies könne aber im Rahmen dieses Gesetzes nicht geleistet werden.
Dagegen hatte CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Röttgen in Berlin erklärt, SPD und Union hätten sich bereits darauf geeinigt, dass Imame kein Zeugnisverweigerungsrecht bekommen sollen. Der Gesetzentwurf solle in erster Beratung so in den Bundestag eingebracht werden, wie er am 4. Juni vom Kabinett beschlossen wurde. Eine Gleichbehandlung beispielsweise mit katholischen, jüdischen oder evangelischen Geistlichen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland wird es demnach nicht geben. Diese sind dem Gesetzentwurf zufolge grundsätzlich vor Abhör- und Überwachungsmaßnahmen geschützt.
Endgültige Einigung erst im Herbst
Das BKA-Gesetz ist an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag. Im September soll eine Expertenanhörung mehr Klarheit auch bei den Punkten bringen, in denen noch offene Fragen bestehen. Wiefelspütz versicherte, dass die SPD den Gesetzgebungsprozess mit diesen Interventionen nicht aufhalten wolle und zeigte sich zuversichtlich, dass Ende des Jahres das neue BKA-Gesetz verabschiedet werden könne. Er wies zudem darauf hin, dass auch beim Koalitionspartner CDU/CSU noch Gesprächsbedarf im einen oder anderen Punkt bestehe.
Quelle: ntv.de