Antrag von Pussy Riot abgelehnt Sängerinnen müssen ins Lager
15.10.2012, 23:00 Uhr
Zwei der Angeklagten müssen in Haft bleiben. Jekatarina Samuzewitsch (links) ist frei.
(Foto: dpa)
Russlands Justiz lässt sich nicht erweichen: Die beiden zu Haftstrafen verurteilten Mitglieder der Band Pussy Riot müssen ins Straflager. Ihre Anwälte beißen mit ihrem Antrag, dass die Punkerinnen im Gefängnis bleiben können, auf Granit.
Zwei Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot müssen ihre Haftstrafe in einem Straflager verbüßen. Der Antrag, die Zeit in einem Untersuchungsgefängnis in Moskau zu verbringen, sei abgelehnt worden, sagte der Anwalt der jungen Mütter.
Die Rechtsanwälte von Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina hatten argumentiert, die Versetzung aus dem Gefängnis würde den Kontakt mit den Familien unnötig verkomplizieren. "Wir haben viele Befürchtungen, etwa ihre Sicherheit oder Gesundheit betreffend. Eine Baracke für 150 Insassen ist nicht das Gleiche wie eine Zelle für vier", sagte Anwalt Mark Feigin. Von Moskau aus gesehen liegt die nächste Strafkolonie rund 100 Kilometer entfernt. Die Haftbedingungen dort gelten als wesentlich härter.
Die 24 und 22 Jahre alten Frauen sind wegen "Rowdytums aus religiös motiviertem Hass" zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Gruppe hatte im Februar mit den für ihre Auftritte charakteristischen bunten Sturmmasken über den Gesichtern in einem "Punk-Gebet" ihre Wut über den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Wladimir Putin sowie dessen enge Verbindung zur russisch-orthodoxen Kirche zum Ausdruck gebracht. Das mitverurteilte Bandmitglied Jekaterina Samuzewitsch war freigelassen worden.
Quelle: ntv.de, rts