Das neue Hartz IV Schröder will Sonderregelungen
22.09.2010, 07:54 UhrWer vor der Geburt seines Kindes gearbeitet hat, aber zusätzlich auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen war, soll Elterngeld bekommen - reine Hartz-IV-Empfänger aber nicht. So sehen offenbar die Pläne von Familienministerin Schröder aus. Eine gesonderte Regelung wünscht sie sich auch für Minijobber.

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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will einem Zeitungsbericht zufolge einen "Elterngeldfreibetrag" für Arbeitnehmer einführen, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. "Wer vor der Geburt eines Kindes arbeitet, muss nach der Geburt besser dastehen als jemand, der nicht arbeiten geht", sagte Schröder der Tageszeitung "Die Welt". Schröder will mit ihrem Vorschlag verhindern, dass diese Geringverdiener von der geplanten Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger betroffen sind. Auch für Minijobber ist demnach eine Sonderregelung vorgesehen.
Wie die Zeitung unter Berufung auf den Vorschlag der Ministerin zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 berichtete, ist vorgesehen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag, die einen Anspruch auf Elterngeld haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, einen Freibetrag von bis zu 300 Euro erhalten. Dieser Betrag soll sich demnach wie das Elterngeld auch an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen orientieren.
Bei den Minijobs schlägt Schröder demnach vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes einzubeziehen. Geplant war ursprünglich, Einkünfte wie Minijobs nicht mehr bei der Bemessung des Elterngeldes einzurechnen.
Quelle: ntv.de, AFP