"Rechtswidriges Verhalten" Sony soll für "Daten-GAU" haften
28.04.2011, 07:14 Uhr
Haftbar? Die Sony-Zentrale in Tokio.
(Foto: AP)
Unionspolitiker und Datenschützer wollen den japanischen Konzern Sony für finanzielle Schäden von Kunden in Deutschland zahlen lassen. "Ich sehe hier Sony klar in der Haftung", sagt der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Mayer. Wie groß der der Schaden nach dem millionenfachen Datenklau im Playstation-Netzwerk ist, wird derzeit noch ermittelt.
Nach Bekanntwerden des riesigen Datenlecks bei Sony fordern Experten schärfere Datenschutzgesetze, um Konzerne dieser Größenordnung bei Verstößen auch in Deutschland belangen zu können. "Die Bundesregierung sollte den Fall Sony zum Anlass nehmen, das deutsche Datenschutzrecht endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen", sagte der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Facebook, Google, Sony und andere Konzerne seien in Deutschland faktisch nicht für Versäumnisse beim Datenschutz haftbar zu machen. "Die Unternehmen haben zwar Vertriebsgesellschaften in Deutschland gegründet, die juristisch Verantwortlichen sitzen aber in Japan oder den USA", sagte Weichert. Sie seien für die Datenschutzbehörden nicht zu greifen.
"Daten-GAU"

Schlecht informiert: Playstation-Nutzer bekamen erst Tage nach dem Vorfall über die Medien Informationen über den Datenklau.
(Foto: dapd)
Die Union forderte Sony auf, für etwaige finanzielle Schäden des millionenfachen Datenklaus aufzukommen. "Ich sehe hier Sony klar in der Haftung", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, der "Frankfurter Rundschau". Der CSU-Politiker bezeichnete es als "starkes Stück", dass der Konzern zunächst Tage gebraucht habe, den Datenklau überhaupt zu bemerken - und anschließend mehr als eine Woche vergangen sei, bevor er seine Kunden über den Fall informierte.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sprach gegenüber der Zeitung von einem "Daten-Gau". Dieser zeige, dass es immer ein Restrisiko gebe, wenn viele Daten gespeichert würden. "Datensparsamkeit und Datensicherheit sind zentrale Grundvoraussetzungen, um solch einen Daten-Gau zu verhindern."
Internationale Ermittlungen
Sony hat Medienberichten zufolge in den USA das FBI eingeschaltet, um den Tätern auf die Spur zu kommen. Auch in Europa soll in mehreren Ländern die Polizei aktiv sein, um den möglicherweise größten bekanntgewordenen Datenklau in der Geschichte zu untersuchen, denn die genauen Umstände sind noch unklar. Laut Sony fand der Angriff auf die Systeme zwischen dem 17. und 19. April statt. Am 19. April sei es bemerkt und das System sofort heruntergefahren worden. Bis zum 26. April blieb der Vorfall allerdings intern.
Auch Juristen werfen Sony schwere Versäumnisse vor. Der japanische Konzern habe mit der verzögerten Bekanntgabe des Datendiebstahls "ein extrem unseriöses und rechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt", sagte der Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Peter Heyers, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Nach Paragraf 42a des Bundesdatenschutzgesetzes hätte Sony dies sofort veröffentlichen müssen." Deshalb müsse das Unternehmen auch für Schäden haften, die nun möglicherweise dadurch entstanden seien, dass die Nutzer nicht rechtzeitig gewarnt und informiert worden seien, so der Experte.
Banken beruhigen Kunden
Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, nannte es einen Skandal, wenn Sony seinen Kunden tatsächlich eine Woche lang Informationen über den Angriff vorenthalten habe. "Ob die Kundendaten nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt waren, muss sich noch herausstellen. Sicher ist: Sie waren nicht ausreichend geschützt", sagte die CDU-Politikerin der "Berliner Morgenpost".
Allerdings müssen sich Kreditkarten-Inhaber nach Einschätzung von Banken keine Sorgen machen. "Für etwaige Schäden aus einer möglichen Manipulation im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl müssen die Karten-Inhaber nicht haften", hatte der Zentrale Kreditausschuss, ein Zusammenschluss der Verbände von Privatbanken, Sparkassen, Landesbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken, am Mittwoch mitgeteilt. Potenziell betroffene Kunden sollten ihre Abrechnungen sorgfältig prüfen und bei Unstimmigkeiten unmittelbar das Institut informieren, das die entsprechende Karte ausgegeben hat.
Quelle: ntv.de, tis/dpa