Kundenberatung wieder konventionell Sparkasse löscht Psycho-Profile
04.11.2010, 13:47 UhrDie Hamburger Sparkasse wird keine psychologischen Profile ihrer Kunden mehr verwenden. Um Versicherungen oder Aktien gewinnbringender verkaufen zu können, hatte die Bank ihre Kunden in Typen klassifiziert - von "Abenteurer" bis "Hedonist". Die Verbraucherzentrale sprach von einem "ekelhaften Vorgang".
Die Hamburger Sparkasse (Haspa) stellt die Nutzung von psychologischen Kunden-Profilen mit sofortiger Wirkung ein. Die mit dem System gewonnenen Erkenntnisse würden in allen Systemen gelöscht, teilte Deutschlands größte Sparkasse mit.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Haspa psychologische Profile ihrer Kunden erstellt, um effektiver Versicherungen oder Aktien verkaufen zu können. Nach Angaben von NDR Info hat die Bank ihre Kunden in sieben Typen eingeteilt, darunter "Bewahrer", "Hedonisten" oder "Abenteurer". So sollten die Bankberater gezielter auf die Verbraucher zugehen. Die Kunden der Bank würden über die Einordnung in verschiedene psychologische Profile nicht informiert, hieß es.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Haspa noch behauptet, dass eine "Einordnung in Schubladen" nicht stattfinde. "Unsere Berater begleiten ihre Kunden in der Regel über einen langen Zeitraum und kennen sie sehr gut. Dabei werden auch die unterschiedlichen Serviceansprüche und Wünsche der Kunden berücksichtigt", hatte eine Sprecherin gesagt.
Verbraucherzentrale entsetzt
Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale ist über das Vorgehen der Haspa entsetzt. "Wenn ich mir die Unterlagen anschaue, dann finde ich das, ehrlich gesagt: ekelhaft." Während Verbraucherschützer versuchten, Bankkunden zu rationalen und vernünftigen Entscheidungen zu bewegen, mache die Hamburger Sparkasse das Gegenteil: "Man versucht, indem man sich ins Gehirn hineinschleimt, Vertrauen zu finden und den Verbraucher in einer Weise zu beeinflussen, die nicht in seinem Interesse ist."
Auf welcher Datenbasis die Sparkasse ihre Kunden eingeordnet hatte, ist unklar. Ohne Zustimmung der Kunden ist eine ausführliche Auswertung etwa von Girokonten nicht erlaubt. Außerdem müssten die Kontoinhaber über den Zweck der Auswertung informiert werden.
Quelle: ntv.de, dpa