Fall Böhmermann Staatsanwalt weist Erdogan-Einspruch ab
14.10.2016, 11:39 Uhr
Erdogans juristischer Feldzug hatte Böhmermanns "Schmähkritik" eine riesige Aufmerksamkeit beschert.
(Foto: dpa)
Die nächste Pleite für den türkischen Präsidenten: Auch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Grund gegen Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähkritik" zu ermitteln. Eine letzte Möglichkeit bleibt Erdogan allerdings noch.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie als unbegründet zurück.
Es sei "fraglich, ob die in Rede stehende Darbietung als Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung des türkischen Staatspräsidenten zu charakterisieren ist", heißt es in der Mitteilung der Behörde. Weiter heißt es, es dürfe zur juristischen Bewertung nicht nur der Wortlaut des Schmähgedichts berücksichtigt werden. Die Verse müssten vielmehr im "Gesamtkontext, in den sie gestellt wurden", gesehen werden. Die Einstellung der Ermittlungen sei richtig gewesen, da die Böhmermann zur Last gelegte Tat "nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" sei.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 eingestellt. Erdogan hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Nun steht ihm als letztes juristisches Mittel noch ein Klageerzwingungsverfahren offen.
Unabhängig von dem strafrechtlichen Verfahren in Rheinland-Pfalz - dem Sitz des ZDF - plant die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg am 2. November eine mündliche Verhandlung zu einer Privatklage Erdogans gegen Böhmermann. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird, nachdem das Hamburger Gericht dem Satiriker mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hatte, den größeren Teils des Texts zu wiederholen.
TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei.
Quelle: ntv.de, mbo/dpa