Politik

Sachsen-Anhalt will zustimmen Stasi-Akten-Gesetz beim Bundesrat

Nach der Verabschiedung im Bundestag ist das neue Stasi-Unterlagengesetz am Freitag der Länderkammer zugeleitet worden und wurde auf die Tagesordnung der letzten Sitzung vor der Wahl in der nächsten Woche gesetzt. Damit fällt die endgültige Entscheidung über die Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes am kommenden Freitag im Bundesrat.

Die Billigung des Gesetzes in der Länderkammer gilt inzwischen als sehr wahrscheinlich. Für das von der Union angestrebte Vermittlungsverfahren wird es voraussichtlich keine Mehrheit geben, da sich die CDU/FDP-Koalition in Sachsen-Anhalt bereits auf eine Enthaltung verständigt hat. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre die Zustimmung aller vier von der CDU gemeinsam mit der FDP regierten Länder notwendig. Damit könnte das Gesetz bereits in wenigen Wochen in Kraft treten.

Der Bundestag hatte die Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes am späten Donnerstagabend gegen den Widerstand der CDU/CSU mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die PDS enthielt sich. Mit der Neufassung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Gesetzes soll die Verwendung von Stasi-Akten über Prominente zu Forschungszwecken wieder ermöglicht werden. Im März waren diese Unterlagen durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) gesperrt worden.

Birthler zufrieden

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, hat die vorgenommene Änderung zum Umgang mit den Stasi-Akten begrüßt. Das Parlament habe damit ein klares Signal gegeben. „Die Bundesrepublik nimmt die Aufarbeitung der 2. deutschen Diktatur sehr ernst“, sagte Birthler. Mit der Novellierung gebe es jetzt wieder die Möglichkeit, Akten zu Personen der Zeitgeschichte heraus zu geben.

Quelle: ntv.de

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