Politik

Nach 30 Jahren soll Schluss sein Stasi-Überprüfungen bis 2019

Nach den bisherigen Regelungen im Stasi-Unterlagen-Gesetz sollten nur noch bis Ende 2011 führende Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auf eine Stasi-Vergangenheit untersucht werden. Union und FDP wollen die Frist nun bis 2019 verlängern.

In der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, einem ehemaligen Gefängnis der Stasi.

In der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, einem ehemaligen Gefängnis der Stasi.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine Verlängerung der Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 verständigt. Das teilte der Unionsfraktionsvize Arnold Vaatz der "Mitteldeutschen Zeitung" mit. "Wir gehen dieses Gesetz an, so bald der Bundeshaushalt unter Dach und Fach ist." Dies wird Mitte November der Fall sein.

Nach der bisherigen Regelung im Stasi-Unterlagen-Gesetz können noch bis Ende 2011 führende Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Bundes- und Landesminister, Richter und höhere Sportfunktionäre auf eine Stasi-Vergangenheit untersucht werden.

Vaatz sprach sich dafür aus, 2019 dann eine "Zäsur" zu machen und die Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagen von der zuständigen Behörde ins Bundesarchiv zu überführen. 2019 laufe schließlich auch der Solidarpakt aus. "30 Jahre nach der Wiedervereinigung wäre das Thema dann erledigt. Dann gibt es keine Dinge mehr, die eine eigene Behörde rechtfertigen."

Der nächste Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde werde somit vermutlich auch der letzte Leiter der Behörde sein, sagte Vaatz. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll der Journalist Roland Jahn im März 2011 die jetzige Behörden-Leiterin Marianne Birthler ablösen.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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