Kurz vor der Abschaffung Studiengebühren zulässig
11.06.2008, 11:33 UhrDer hessische Staatsgerichtshof hat Studiengebühren in dem Land grundsätzlich für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärte das Gericht in Wiesbaden. Das Gesetz stand auf dem Prüfstand, weil nach Artikel 59 der Landesverfassung Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein muss.
Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines "angemessenen Schulgeldes" ein, sofern die "wirtschaftliche Lage des Schülers" es erlaubt. In Hessen gibt es günstige Kredite zur Finanzierung von Studiengebühren.
Die Verfassungskonformität wird den Studiengebühren aber nicht viel nützen: Die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken will die Studiengebühren von 500 Euro je Semester mit einem neuen Gesetz wieder abschaffen. Nur weil ein zentraler Passus im bereits vom Landtag beschlossenen Abschaffungs-Gesetz fehlte, weigerte sich der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch (CDU), das Gesetz in Kraft zu setzen. Der Landtag will den geänderten Text nun eigens bei einer Sondersitzung am 17. Juni beschließen.
Quelle: ntv.de