Ausschluss in Colorado Supreme Court befindet über Wahlsperre von Trump
06.01.2024, 02:57 Uhr Artikel anhören
Der Supreme Court wird sich zunächst mit dem Ausschluss in Colorado befassen. In Maine geht der Fall erst einmal vor das Oberste Gericht des Bundesstaats.
(Foto: AP)
Darf sich Donald Trump nochmal um die US-Präsidentschaft bewerben? Zwei US-Bundesstaaten sagen nein und wollen den Republikaner von den Vorwahlen ausschließen. Wie erwartet, nimmt sich nun der Oberste Gerichtshof der Frage an.
Das Oberste Gericht der USA schaltet sich in den juristischen Streit um die Teilnahme Donald Trumps an den Vorwahlen für die republikanische Präsidentschaftskandidatur ein. Der Supreme Court teilte mit, es werde einen entsprechenden Antrag des früheren US-Präsidenten und aktuellen Präsidentschaftsbewerbers aufgreifen. Der Fall soll am 8. Februar vor dem Gericht in der Hauptstadt Washington verhandelt werden.
Trump hatte sich kurz zuvor an das Gericht gewandt, um einen Beschluss aus dem Bundesstaat Colorado zu kippen, wonach er sich aufgrund seiner Rolle im Zusammenhang mit der Attacke auf das US-Kapitol 2021 für die Vorwahl disqualifiziert hat. Eine ähnliche Entscheidung folgte zuletzt auch im Bundesstaat Maine. Anderswo laufen noch entsprechende Klagen von Trump-Gegnern. Sie argumentieren unter Verweis auf den 14. Zusatz zur US-Verfassung, der Republikaner habe sein Recht verspielt, noch mal als Präsident zu kandidieren. In Michigan und Minnesota wurden entsprechende Klagen bereits abgelehnt. Trumps Anwälte argumentieren, allein der Kongress habe die Befugnis, über die Eignung für das Amt zu urteilen.
Aufgrund der jüngsten Beschlüsse in den Bundesstaaten galt es als sehr wahrscheinlich, dass es in der Sache letztlich zu einer Entscheidung des Supreme Courts in Washington kommen würde. Trump hatte während seiner Amtszeit die Mehrheit am Obersten US-Gericht deutlich nach rechts verschoben. Sechs der neun Richterinnen und Richter kommen inzwischen aus dem konservativen Lager, drei von ihnen hatte Trump ernannt. Dennoch entschied das Oberste Gericht nicht immer in seinem Sinne.
Quelle: ntv.de, ino/dpa