Politik

Schwarz-rote Einigkeit Teamarbeit "Hartz"

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Hartz-Konzept zur Arbeitsmarktreform zugestimmt. Das gab Arbeitsminister Wolfgang Clement am Dienstagabend nach der Sitzung bekannt.

Allerdings erhielt nur der tags zuvor mit der Opposition ausgehandelte Kompromiss zu den Mini-Jobs auch die Stimmen der Union. Von ihm erhofft sich Clement mehr als 320.000 neue Beschäftigungsverhältnisse.

Für den Teil des Hartz-Pakets, der die Zeit- und Leiharbeit regelt, bekam die Regierung nur ihre eigene Mehrheit von SPD- und Grünen-Stimmen im Vermittlungsausschuss zu Stande. Diesem Teil will die Union auch bei der Abstimmung im Bundesrat kommenden Freitag nicht zustimmen, wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch betonte. Doch sagte Koch, die Abstimmung des Vermittlungsausschusses habe ein Zeichen gesetzt, dass der Bundesrat verhandlungsbereit sei. Clement lobte das Hartz-Konzept als „erhebliche Verbesserung für den Arbeitsmarkt“.

Der am Montagabend erreichte Kompromiss zur Ausweitung der Mini-Jobs war bereits bei Regierung, Wirtschaft und Union auf positives Echo gestoßen. Heftige Kritik kam jedoch von den Gewerkschaften. Die Krankenkassen warnten vor Einnahmeverlusten und einer Schwächung der Sozialkassen durch die Ausweitung. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ belasten die Mini-Jobs Staat und Sozialkassen mit gut einer Milliarde Euro zusätzlich. So sei mit 500 Millionen Euro Steuerausfällen und weiteren 500 Millionen Euro weniger bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu rechnen.

Vertreter von Koalition und Union hatten sich auf eine Ausweitung der Mini-Jobs von 325 auf 400 Euro geeinigt. Der Arbeitgeber zahlt bis zu dieser Grenze 25 Prozent Abgaben. Für den Arbeitnehmer fallen keine Abgaben an. Der Niedriglohnbereich soll bis 800 Euro ausgeweitet werden. Ein Großteil der Hartz-Regelungen soll zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Die Gastronomiebranche begrüßte die geplante Ausweitung der Mini-Jobs. Jetzt sei der Weg frei für tausende neue legale Jobs in Hotellerie und Gastgewerbe, erklärte Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Der Teil, über den in den Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses keine Einigung erzielt wurde, betrifft Regelungen zur Leiharbeit. Vertreter von Rot-Grün bestanden auf einer grundsätzlich gleichen Bezahlung von Zeitarbeitern und regulär Beschäftigten. Die Union ist für Bezahlungsunterschiede.

DGB und Spitzenverbände der Zeitarbeitsbranche verabredeten unterdessen Verhandlungen über einen einheitlichen Tarifvertrag.

Quelle: ntv.de

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