Politik

Diskussion zwischen Ja und Nein Union gegen Volksentscheid

Die Regierungskoalition kann bei ihrem Plan für Volksentscheide auf Bundesebene nicht mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag rechnen. Die Union lehnt das Vorhaben von SPD und Grünen ab.

Nationale Volksentscheide würden dem förderalen Aufbau der Demokratie völlig widersprechen sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Viele Probleme und Entscheidungen ließen sich nicht einfach auf ein "Ja" oder "Nein" reduzieren. Die Konsequenzen eines solchen Vorhabens wären "fatal".

Die Länder könnten bei Volksentscheiden auf Bundesebene nicht mitwirken, obwohl viele Gesetze des Bundes laut Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrates und damit der Länder bedürften, gab Bosbach zu bedenken. Bei Entscheidungen des Parlaments gebe es ein langes Verfahren, bei dem noch zahlreiche Korrekturen am ursprünglichen Entwurf möglich seien - bei einem Volksentscheid aber nicht.

Nach Auffassung Bosbachs ist die Einführung einer Massenpetition denkbar. Wenn sich eine Vielzahl von Bürgern zusammenschlösse und mit dem gleichen Anliegen an das Parlament wende, könne einem aus ihrer Mitte die Möglichkeit gegeben werden, den Inhalt der Petition im Ausschuss zu begründen. Die Abgeordneten könnten auch dazu verpflichtet werden, das Thema im Plenum öffentlich zu debattieren. Das letzte Wort über Annahme oder Ablehnung einer Massenpetition läge beim frei gewählten Parlament.

Auch die FDP ließ Skepsis erkennen. Ihr Parlamentarische Geschäftsführer im Bundestag, Jörg van Essen, erkläret, die Liberalen stünden Volksentscheiden im Bund reserviert gegenüber. Zunächst sollten die Erfahrungen in Ländern und Kommunen abgewartet werden. Die PDS hingegen signalisierte grundsätzlich Zustimmung.

SPD und Grüne hatten sich am Freitag auf Eckpunkte zur Einführung von Volksentscheiden verständigt, mit denen die Bürger Gesetze auf Bundesebene durchsetzen könnten. Es könnte noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden und im kommenden Jahr in Kraft treten. Da für das Gesetz das Grundgesetz geändert werden muss, ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das bedeutet, dass auch Teile der Opposition zustimmen müssen. FDP und PDS haben nach Angaben der Grünen bereits Zustimmung signalisiert.

Quelle: ntv.de

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