Politik

Urteil zur Sicherungsverwahrung Union sieht "viel Arbeit"

(Foto: dpa)

Die Sicherungsverwahrung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter. Die nötige Neufassung des Gesetzes ist für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg von der FDP eine "epochale" Herausforderung - die die Unionspolitiker kritisieren. Die Polizeigewerkschaft veranschlagt zusätzliche Kosten von 1 Million Euro pro Monat.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherheitsverwahrung sieht Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) besonders die Länder vor einer "riesigen Herausforderung". "Jetzt gibt's kein Vorbei mehr, jetzt muss investiert werden", sagte die Ministerin. Das "epochale" Urteil der Karlsruher Richter sei mit Aufgaben für den Bund, aber besonders für die Länder verbunden. Diese müssten nun geeignete Therapiemaßnahmen und Einrichtungen zur Unterbringung für Sicherheitsverwahrte zur Verfügung stellen, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), enttäuscht.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), enttäuscht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Verfassungsrichter hatten zuvor alle Regelungen zur Sicherheitsverwahrung gekippt und dem Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren für eine grundlegende Reform gesetzt. Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet und somit gegen das Freiheitsrecht des Betroffenen verstößt.

Kritik aus der Union

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), kritisierte das Urteil als "problematisch". Es bedeute nicht nur "viel Arbeit für den Gesetzgeber", sondern vor allem eine "enorme Belastung für die Polizei, sagte Bosbach dem "Hamburger Abendblatt". Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines einzigen freigelassenen, aber weiterhin gefährlichen Straftäters benötige 20 bis 25 Beamte, betonte Bosbach. Ähnliche Angaben kamen von der Polizeigewerkschaft.

Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte den Richterspruch, da es Freiheitsrechte des Täters vor den Schutz der Bevölkerung stelle. "Ich bin enttäuscht", sagte die Politikerin der "Augsburger Allgemeinen". "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung." Das Bundesverfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität gegeben, "jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters". Merk forderte mit Blick auf die notwendige Gesetzesnovelle Mitspracherecht der Länder: "Die Neuregelung im Bundesgesetz sollte jedoch im Benehmen mit den Bundesländern erfolgen."

Wolfgang Bosbach (CDU) sieht viel Arbeit auf Schwarz-Gelb zurollen.

Wolfgang Bosbach (CDU) sieht viel Arbeit auf Schwarz-Gelb zurollen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Für die 34 Fälle sicherungsverwahrter Straftäter im Freistaat Bayern hatte das Justizministerium kurz nach dem Urteil eine sofortige Überprüfung angekündigt. "Wir müssen unverzüglich prüfen, ob bei diesen Straftätern eine psychische Störung vorliegt oder ob sie hochgefährlich sind", erklärte Merk. "Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, müssen wir sie freilassen."

Polizei fürchtet zusätzliche Belastung

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, befürchtet eine weitere Verschärfung des Personalproblems wegen des Verfassungsgerichtsurteils. Ihm lägen Studien vor, in denen die Kosten dafür pro Monat auf eine Million Euro geschätzt würden. "Die Belastbarkeit der deutschen Polizei ist längst an ihre Grenze geraten", so Witthaut. "Dies ist eine weitere zusätzliche Belastung, die uns noch mal ganz massiv fordern wird."

Er mahnte eine länderübergreifende Anstrengung an, um passende Unterbringungs- und Therapieeinrichtungen für die betroffenen Personen zu schaffen - "wo man dann diese Leute auch behandeln kann, wo man sie auch betreuen kann, und wo man sie dann natürlich auch vor sich selbst schützen kann, aber auch (... die Bevölkerung davor schützen kann".Bevölkerung davor schützen kann".

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen