Anwaltsmonopol wird gelockert Uralt-Gesetz gekappt
11.10.2007, 20:36 UhrDer Bundestag hat das Monopol von Rechtsanwälten gelockert. Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang eine Rechtsberatung erlaubt. Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) sprach von einer "überfälligen Freigabe der unentgeltlichen, karitativen Rechtsberatung". Auf eine radikale Liberalisierung habe man aber verzichtet, weil dies zu Lasten der rechtsuchenden Bevölkerung gegangen wäre.
Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder Fördermittelberatung, die bislang Anwälten vorbehalten sind, können künftig auch von Steuerberatern oder Banken übernommen werden. Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben aber unangetastet.
Die Reform hebt das schon in vielen Teilen geänderte Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig auf. Ziel des Nazi-Gesetzes war es, jüdischen Anwälten, die schon nicht mehr praktizieren durften, auch noch die Möglichkeit privater Rechtsberatung zu nehmen.
Der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Zusammenarbeit von Anwälten und anderen Berufen wurde wegen verschiedener Bedenken zurückgestellt. Der Deutsche Anwaltsverein begrüßte das Gesetz. Die Novelle sei zeitgemäß und schütze gleichzeitig vor unqualifizierter Beratung.
Jörn Wunderlich (Linke) warf der großen Koalition hingegen den "Schutz von Herrschaftswissen" vor und forderte eine weitergehende Freigabe der Rechtsberatung. Dieses Ansinnen wies der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), entschieden zurück. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Operationen statt vom Chirurgen von einem Metzger durchgeführt werden.
Quelle: ntv.de