Bewährung und Freisprüche Urteile im Bundeswehrprozess
27.08.2007, 08:49 UhrIm Prozess um die Misshandlung von Bundeswehr-Rekruten auf einem Truppenübungsplatz in Nordrhein-Westfalen ist der Hauptangeklagte zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Münster hielt es am Montag für erwiesen, dass sich der 27-jährige Ausbilder der gefährlichen Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigenden Behandlung von Untergebenen schuldig machte. Ein zweiter Angeklagter muss 2400 Euro Geldstrafe zahlen. Zwei weitere frühere Bundeswehr-Ausbilder wurden freigesprochen. Gegen elf Angeklagte geht der Prozess weiter.
Anfangs saßen in dem bislang größten Strafprozess in der Geschichte der Bundeswehr 17 frühere Ausbilder und ihr Kompaniechef auf der Anklagebank. Sie sollen bei simulierten Geiselnahmen auf dem Standortübungsplatz Coesfeld im Münsterland 163 Rekruten gefesselt und gedemütigt haben. Einer der Männer hatte einem Rekruten Wasser in die Kleidung und den gewaltsam geöffneten Mund gepumpt. Die Misshandlungen, die sich im Sommer 2004 zutrugen, hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Das Gericht ging im Fall des Hauptangeklagten über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die 14 Monate Haft auf Bewährung verlangt hatte. Der zweite Verurteilte, ein 29-jähriger Ex- Stabsunteroffizier, muss hingegen nur die Hälfte der Geldstrafe zahlen, die die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Im Falle der anderen beiden Angeklagten im Alter von 28 und 30 Jahren folgten die Richter den Anträgen der Verteidiger auf Freispruch. Die weiteren Urteile werden erst kurz vor Weihnachten erwartet.
Quelle: ntv.de